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Die Einkaufs- und Marketinggruppe EGS-Optik mit Sitz in Wolnzach und Das Brillenabo von Reinke & Jensen mit Sitz in Berlin sind im November eine Partnerschaft eingegangen, teilen die beiden beteiligten Unternehmen in einer Pressemeldung mit. Das Ziel dieser auf dem Markt neuartigen Allianz sei es, noch mehr Augenoptikern deutliche Umsatzsteigerungen zu verschaffen. Dies soll anhand des erfolgreich in Dänemark umgesetzten Marketingkonzepts des Brillenabo-Vertriebs umgesetzt werden.
Wie bei der EGS-Optik ist auch bei Reinke & Jensen ein Augenoptiker-Meister in der Geschäftsleitung vertreten. Das mache die Serviceleistungen der beiden Unternehmen in der täglichen Praxis besonders erfolgreich.
Essilor beabsichtigt, in Zukunft die Produktion hochwertiger organischer Gleitsicht- und Einstärkengläser am Standort Braunschweig zu bündeln und dort die Serviceleistungen auszubauen. Die Produktion am Standort Freiburg soll eingestellt, jedoch Vertrieb, Marketing, Instrumente und kaufmännische Bereiche im Breisgau verbleiben. An den Standorten Braunschweig, Hanau und Rathenow seien keine Personalmaßnahmen geplant. Man werde umgehend die Verhandlungen mit dem Betriebsrat aufnehmen, teilt Essilor mit, und diese Verhandlungen mit größter Sorgfalt und Verantwortung für alle Beteiligten führen.
EU-Mitgliedsstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet nicht verbieten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 2. Dezember entschieden. Anlass für die EuGH-Entscheidung war die Klage einer ungarischen Gesellschaft, der von ihrer nationalen Gesundheitsbehörde der Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet aufgrund eines ungarischen Gesetzes verboten worden war. Neben dem Vorhandensein eines Fachgeschäftes erlaubt das ungarische Recht einen Kontaktlinsenvertrieb nur durch einen Optometristen oder durch einen auf Kontaktlinsen spezialisierten Augenarzt. Darin sieht der EuGH jedoch eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs. Die Warenfreiheit könne zwar mit dem Ziel eingeschränkt werden, den Schutz der Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten. Dies könne jedoch auch durch andere weniger beschränkende Maßnahmen erreicht werden, als den Online-Vertrieb durch Kontaktlinsen per se zu verbieten.