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Beleidigte Leberwurst

15. Oktober 2000

Für die Entwicklung des deutschen augenoptischen Berufsstandes in Richtung angelsächsischer Optometrie habe ich bisher keine Notwendigkeit gesehen, und ich habe bisher auch noch keine überzeugenden Argumente gehört, warum wir diese brauchen. Es gibt in Deutschland ca. 5.300 niedergelassene Optometristen, die sich Augenärzte nennen. Ob sie in der Augenglasbestimmung oder der Anpassung von Kontaktlinsen so profund ausgebildet sind wie Augenoptiker, steht nicht zur Diskussion. Fakt ist: Augenärzte haben in Deutschland die Position des angelsächsischen Optometristen besetzt.

In ganz Kontinental-Europa gibt es kein Pendant zur angelsächsischen oder amerikanischen Ausprägung des Berufs des Augenoptikers. Man nennt sich vielerorts zwar Optometrist, aber hinter dieser Fassade gibt es - von Land zu Land unterschiedlich - nur rudimentäre Rechte und Möglichkeiten, dem Anspruch aus dieser Bezeichnung gerecht zu werden. Soll sich ein deutscher Augenoptiker damit vergleichen?

Soweit zur Klarstellung meiner Sicht der Dinge, damit das Folgende richtig erkannt wird: Da gibt es seit einigen Wochen das unerwartete Urteil des BverfG, das es den Augenoptikern erlaubt zu tonometrieren und zu perimetrieren. Die Väter dieses Erfolges - eine unbedeutende, aber aggressiv laute Minderheit - sehen die Tore weit aufgerissen zum angelsächsischen Optometristen.

Die überwältigende Mehrheit der Augenoptiker kann dem Enthusiasmus nicht folgen und weiß auch gar nichts mit den neuen Befugnissen anzufangen. Die Reaktion des ZVA ist entsprechend neutral, sachlich und aufklärend - wichtig für eine Schadensbegrenzung im Verhältnis zu den Augenärzten. Die werten dieses Urteil als Zerstörung ihres Berufes, Irreführung der Verbraucher und wähnen die Volksgesundheit bedroht durch zusätzliche Hunderttausende Glaukomblinde.

Und so verwundern die offiziellen Statements des BVA fast schon nicht mehr. Die August-Ausgabe des Verbandsblattes „der Augenarzt“ ist zum geifernden Kampfblatt mutiert. Die unwesentlichste Kleinigkeit ist es wert, dort angeprangert zu werden und auf die Unfähigkeit von Augenoptikern hinzuweisen. Dieses Urteil wird in einer Form zerrissen, die weit über den Begriff der Urteilsschelte hinausgeht. So weit haben sich nicht einmal die damaligen ZVA-Verantwortlichen erniedrigt, als der Kontaktlinsen-Prozess verloren wurde. Haben es die Verantwortlichen des BVA nötig? Warum? Die Volksgesundheit kann es jedenfalls nicht sein. Vielleicht geht es ja auch bloß ums Geld. Oder sollen die Mitglieder vor Ort scharf gemacht werden?

Leider ist nur zu verständlich, wenn die Verbandsstrategen des BVA die Aufklärungspflichten der Augenoptiker beim Glaukomscreening auf das penibelste durch den BGH geregelt wissen wollen. Denn der Augenoptiker-Geselle, der diesen Wettbewerbsprozess angezettelt hat, leidet offensichtlich unter einer Profilneurose, mit der er das Manko seines fehlenden Meisterbriefes übertünchen muss. Er hat sich Fähigkeiten und Funktionen angemaßt, die einem deutschen Augenoptikermeister nicht zustehen, und einem einfachen Gesellen schon gar nicht. Das ist die Wurzel des Problems der Augenärzte.

Unverständlich ist hingegen, dass der BVA diesen krassen Außenseiter als Maßstab nimmt für alle Augenoptiker und ihnen pauschal unterstellt, sie hätten alle die selben Absichten. Denn schwarze Schafe gibt es schließlich auch bei Augenärzten, deren Überheblichkeit und manchmal auch fachliches Unvermögen sicher auch nicht geeignet sind, die Volksgesundheit zu verbessern.

Wundert es den Beobachter dann noch, dass der Schriftleiter A. Diehm im gleichen Heft die „Ersatzkassen und Optiker beim Prismendeal erwischt“ hat? „Einen Dreck“ schert es nach Meinung Diehms den VdAK, wenn er mit dem ZVA den „Deal“ vereinbart, dass Augenoptiker trotz des „Verdikts zur Prismenabgabe“ weiterhin „Komfortprismen“ abgeben und abrechnen dürfen. Die Wortwahl im Verbandsblatt des BVA erlaubt einen tiefen Einblick in Seelenlage des Berufsverbandes der Augenärzte: Man ist beleidigt und zeigt es auch jedermann.

Niemand hätte gedacht, dass der ursprüngliche Wettbewerbsprozess in Bad Kreuznach zu diesem Ergebnis führen könnte. Nun hat das höchste deutsche Gericht aber ein Urteil gesprochen, an dem beide Berufsstände nicht mehr vorbeikommen. Aus Sicht der Verbraucher ist es logisch und einsichtig. Ob das Glaukomscreening durch Augenoptiker Sinn macht oder nicht, brauchte das Gericht nicht zu klären. Das wird der Markt regeln.

Da brauchen sich die Augenärzte auch nicht als Wettbewerbshüter ins Spiel bringen, um darauf zu achten, dass Augenoptiker ihre Aufklärungspflichten auch bis auf den letzten Punkt erfüllen. Wichtig sollte nur sein, dass die Innungen neutral gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen und solche Außenseiter wie in Bad Kreuznach nicht auch noch finanziell und mit Rechtsberatung unterstützen. Denn das Auftreten und die Werbeaussagen dort waren im höchsten Maße unseriös.

Wen wundert es dann, wenn der ZVA nicht mehr als seriöser Gesprächspartner gesehen wird und der BVA die beleidigte Leberwurst spielt? Es geht doch auch anders, wie der BVA-Vize, Prof. Dr. B. Bertram, in einem FOCUS-Interview zeigt: In der Sache hart, deutlich und klar. Dieses Interview veröffentlichen wir in der November-Ausgabe.

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