Spiele nie mit Schießgewehren
15. November 2000
Wie selbstverständlich nehmen wir Augenoptiker es seit fast 30 Jahren hin, dass wir zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung bei unseren Kunden regelmäßig eine Brillenglasbestimmung durchführen und anschließend die selbst verordnete Brille auch gleich liefern. Natürlich, gehört ja zu unserem Beruf. Da stören nur einige Punkte: Prismen (die Augenärzte nennen sie Komfortprismen), Trifokalgläser und Kunststoffgläser dürfen nur die Weißgekittelten verordnen - obwohl die, wie jeder Augenoptiker überzeugt ist, von diesen Dingen keine Ahnung haben.
Kontaktlinsen dürfen allein die Raffkes in Weiß, wie Thomas Nosch in Berlin den Spiegel zitierte, verordnen - und da der Patient schon mal im Ölpumpstuhl sitzt, bekommt er sie auch gleich aufs Auge gedrückt. Eigentlich sollte der Patient ja neutral gefragt werden, ob er eine Anpassung durch jemanden anderes vorziehen würde, zum Beispiel den Augenoptiker, der den Kunden zum Augenarzt geschickt hat mit der Bitte um eine Verordnung. Aber wie so oft, die Fragestellung macht’s und so wundern sich nicht wenige Augenoptiker, dass ihre Kunden schon mit Kontaktlinsen versorgt von dem Augenarzt zurückkommen, der um eine Verordnung gebeten wurde.
In den wenigsten Fällen scheint es sich dabei wirklich um medizinisch bedingte Anpassungen zu handeln, sondern um überwiegend kosmetische mit einem medizinisch indizierten Mäntelchen. Und so rechnen nach Zählung durch den ZVA die Augenärzte 95 Prozent der medizinisch indizierten Kontaktlinsen mit den Krankenkassen ab, nachdem sie sie angepasst haben. Am Gesamtmarkt der Kontaktlinsen sind das mittlerweile über 50 Prozent, die den Augenoptikern verloren gehen.
Nun ist es leider nicht so, dass den Krankenkassen diese Versorgungsart unter Umgehung der Gesundheitshandwerke unlieb wäre. Bei dieser Art der Behandlung von Kassenmitgliedern spricht man vom verkürzten Versorgungsweg. Durch ihn sollen angeblich Kosten gesenkt werden können. Die Hörgeräteakustiker leiden besonders stark unter der indirekten Belieferung durch die HNO-Ärzte, weil sie vor wenigen Wochen in einem Urteil des BGH zu dieser Frage eine totale Abfuhr einstecken mussten. Die Ärzte dürfen sogar Honorare kassieren dafür, dass sie ihre Patienten nicht zum mittelständischen Hörgeräteakustiker schicken, sondern stattdessen mit dem Versandhandel kooperieren.
Diesen verkürzten Versorgungsweg wollen die Gesundheitshandwerker - also auch die Augenoptiker - nicht länger hinnehmen, denn die Märkte werden enger. Schließlich knabbert auf der anderen Seite des lukrativen Marktes der Versandhandel auch noch an den Umsätzen. Und so gibt es Vorstöße des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks in Richtung der Politik, solch wettbewerbsverzerrendes Handeln zu untersagen. Wer verordnet, darf nicht auch abgeben, versorgen, anpassen, verkaufen. Handwerksfreundliche Politiker erwiesen sich als nicht taub ob der Argumente und so erschien dieses Thema denn auch in der Tagespolitik. Dort brutzelt es als weniger wichtiger Punkt in den parteipolitischen Diskussionen vor sich hin.
Ob es je eine Umsetzung im Sinne der Gesundheitshandwerke geben wird, sei dahingestellt. Für die Augenoptiker könnte sich dieser Traum aber zu einem Albtraum auswachsen. Denn was dem einem verwehrt wird, dürfte kaum dem anderen erlaubt sein (bleiben). Das heißt, falls den Augenärzten die Anpassung von Kontaktlinsen verwehrt würde, weil sie sie für eine Leistung durch die Krankenkassen verordnen müssen, dann würden sie vehement darauf dringen, im Gegenzug den Augenoptikern die Verordnung von Brillen zu verbieten.
Was hätten wir gewonnen? Niemand wird ernsthaft in Erwägung ziehen wollen, den Augenärzten die Anpassung medizinisch indizierter Kontaktlinsen zum Beispiel als Wundverband, nach einer Kataraktoperation oder bei Vorliegen eines Keratokonus zu untersagen. Medizinisch indizierte Kontaktlinsen - ist es aber nicht so, dass KL nur dann von den Krankenkassen zur Leistung übernommen werden dürfen, wenn dahinter eine medizinische Indikation steht? Bisher konnten die Kontaktlinsen mit Werten um -2,0 dpt nur wegen einer Indikation durch den verordnenden Augenarzt mit den Krankenkassen abgerechnet werden, darum werden die Kunden doch zum Augenarzt geschickt.
Das ist eine Zwickmühle. Was soll man unter medizinisch indizierter Versorgung mit KL und medizinischer Indikation von KL verstehen? Und wie soll das geregelt werden? Falls es je zu der entscheidenden Gesetzesvorlage kommen sollte, muss diese Unterscheidung geklärt werden. Die aber versteht kein Politiker, die will auch keiner verstehen.
Es erscheint mir sehr gefährlich an diesem Punkt zu rütteln. Die Vorteile für die Augenoptiker sind nur virtuell, die Nachteile aber gewaltig und real. Mein Opa hatte einen Spruch, den er regelmäßig wiederholte: “Spiele nie mit Schießgewehren, denn sie können nach hinten losgehen.”






