Alles aus einer Hand
15. März 2007
Seit dem Urteil des OLG Celle sind es zwei Hände, die alles liefern: Brillenglasbestimmung, Brillenanpassung und Brillenabgabe. Augenoptiker und Augenärzte teilen sich diese Aufgabe; mit den gleichen Argumenten haben sie beide ausschließlich den Vorteil des Kunden/Patienten/Klienten im Auge.
In der Augenoptik ist dieses Urteil eingeschlagen wie ein Meteorit. Alle augenoptische Welt schäumt ob der Frechheit dieses Urteils. Die übelsten Konspirationsversionen aus den untersten Schmierenschubladen werden bemüht, um insbesondere die Richterin dieser Zivilkammer zu diffamieren. Erstaunlich wie tief das Niveau von Obermeistern und Innungsvorständen sinken kann, um dieses Urteil ins eigene Weltbild einzupassen.
Aus allem, was mir bekannt geworden ist, scheint man beim ZVA einen simplen Wettbewerbsprozess gegen einen kleinen und unbedeutenden Augenarzt geplant zu haben, mit wenig, viel zu wenig strategischer Überlegung wie er geführt werden sollte nach dem Motto: Einfach nur draufhauen, dann ist der schnell platt.
Bei der mündlichen Verhandlung in Hamburg gegen Travelmann durfte ich persönlich erleben mit welchem Dilettantismus und ohne jede sachliche Argumentation des ZVA-Anwaltes dieser Prozess um die Fertigbrillen verloren werden musste. Aber wer es gewohnt ist, immer nur mit der Feuerpatsche rumzurennen, kann mit dieser Einstellung kein wirkliches Feuer löschen, das zunächst scheinbar nur leicht flackert.
Dabei ist dieses Urteil von Celle nur der vorläufige Höhepunkt einer fast 40 Jahre andauernden prozessualen Auseinandersetzung der beiden Berufsstände, die auch meist noch von den Augenoptikern angezettelt wurde und keiner ist wirklich gewonnen worden. Hinzu kommt die Arroganz, alles besser zu können als Augenärzte:
Der Prozess um das Recht zu refraktionieren wurde nicht gewonnen! Man legte damals großen Wert darauf, die Brillenglasbestimmung am gesunden Auge so zu positionieren, als sei sie eine rein optisch mechanische Messung wie etwa das Vermessen eines Teppichs. Der BGH schloss sich dieser schlichten Ansicht an und entschied, eine solche Messung könne jedermann ausführen ohne den Nachweis besonderer Kenntnisse. Die Interpretation des ZVA hat mit der Aussage dieses Urteils nichts zu tun.
Der Prozess, den Augenärzten die Anpassung und Abgabe von Kontaktlinsen zu untersagen, endete in dem totalen auch finanziellen Fiasko.
Der Prozess um das Screening, angestoßen von einem wenig seriösen und spleenigen Außenseiter, konnte nur nach größten finanziellen Aufwendungen gewonnen werden. Ja, Augenoptiker dürfen seither offiziell den Augeninnendruck messen. Sie dürfen sogar eine Zahl nennen. Ja, sie dürfen ihren Kunden auch die Aufzeichnung eines Gesichtsfeldes mitgeben. Sie dürfen aber nicht sagen, was das alles bedeuten könnte. Diese Anstrengungen sind sogar im Sinn des Wortes wertlos, weil diese Messungen meist kostenlos durchgeführt werden.
Nach der Entlassung aus der GKV wurde die offizielle Parole ausgegeben, jetzt refraktionieren nur noch wir. Der Wisch eines Augenarztes mit irgendwelchen Zahlenwerten ist nichtssagend, das machen wir jetzt erst mal richtig. Der Anteil der Eigenrefraktionen stieg in den letzten beiden Jahren steil auf angebliche 65 Prozent jedenfalls verbreitet der ZVA diesen Wert ohne einen wirklich objektivierbaren Bezug.
Diese Haltung mag aus augenoptischer Sicht verständlich, richtig oder vielleicht auch notwendig sein. Aus der Sicht von Richtern ist es undenkbar, dass sich schlichte Handwerker erdreisten egal mit welchem Ausbildungsgrad die ärztlich und medizinisch begründete Verordnung eines Arztes immerhin promovierter Akademiker selbstherrlich abzuändern. Nicht einmal ein Apotheker obwohl selbst Akademiker wagt es, ein anderes Medikament mit gleicher Rezeptur als das verordnete abzugeben, ohne vorher den Arzt zu konsultieren.
Und wie will man Richtern erklären, dass der Vertrieb von Fertigbrillen über das Internet und der Verkauf von Brillen durch fachlich völlig unbelastete Teilzeitverkäuferinnen bei Schlecker offensichtlich nicht verboten werden kann. Wohingegen aber einem Augenarzt als ausgewiesenem Fachmann für richtiges Sehen der Verkauf von Brillen verboten werden soll, weil der von der Anpassung und Anfertigung einer Brille angeblich keine Ahnung hat. Sieht eigentlich niemand beim ZVA diesen Widersinn?
Während die augenoptische Welt schreit, gibt sich der BVA betont beruhigend, auch intern. Die große Mehrheit der Augenärzte wird darin auch in Zukunft kein neues Geschäftsfeld entdecken. Die Schreihälse dort sind nur Firmen wie Eyemetrics, die bei Augenoptikern seit etwa 20 Jahren wegen der systemtypischen Einschränkungen der Modellvielfalt so gut wie keine Chance haben, wirkliche Marktanteile zu erlangen. Die schmeißen sich den Augenärzten an den Hals und suggerieren schnelles und leicht verdientes Geld, um so ihr Scherflein vielleicht doch noch ins Trockene zu bringen.






