Montag, 17. September 2007
Es gibt immer zwei Möglichkeiten: Entweder ist man am Ende oder am Anfang. Das Schwierige ist manchmal herauszufinden wo man sich gerade befindet. Der ZVA jedenfalls scheint das Ende seiner Leidensfähigkeit erreicht zu haben. Die Lieferung von Brillen durch Augenärzte und das Vorpreschen des ZVA in ophthalmologische Gefilde unter Abwenden vom Handwerk – diese beiden Projekte bereiten Pein und lassen den Emotionen unkontrolliert freien Lauf.
Ob die Aktion der Optiker Gilde und Ihres Inhabers aus berufspolitischer Sicht geschickt oder kontraproduktiv ist, den Augenärzte Hilfestellung in der eigenen Vermarktung von Brillen zu leisten – darüber muss man engagiert diskutieren und streiten. Richtig ist, dass diese Aktion bisher offensichtlich gegen keine der demokratisch legitimierten Gesetze der Bundesrepublik verstößt. Verständlich ist dennoch, dass diese Aktion in bestimmten tradierten Kreisen der Augenoptikerschaft das Adrenalin in die Höhe peitscht und das Blut zum Kochen bringt; und wie es für den Betrachter aussieht, ist das von Lordsiegelbewahrern des ZVA auch gewollt.
Lanciert wird das durch eine gezielte Propaganda und kaum mehr verdeckter Zusammenarbeit zwischen Optikernetz und dem wöchentlichen Voyeurblatt der Branche, wobei der Zielgruppe wichtige Einzelheiten, Fakten und vor Jahren geänderte Rechtslagen vorenthalten werden. Das ist eine Entwicklung, die ist neu.
Dann muss man sich auch nicht mehr wundern, wenn Winfried Bahn von irregeleiteten Augenoptikern am Telefon bedroht wird und weshalb Berthold Niermann am 27. August im Optikernetz von der „Judas“ Kette schreibt. Erstaunlich, dass der zuständige Administrator so eine für den Autoren gefährliche Headline unredigiert zulässt. Und dann kommen die stereotypen Forderungen: Handwerksrecht und Meisterpräsenz; Gesundheitsbereich und Gewerbe; Verbot fachfremder Ausübung eines Berufes.
Eine Meisterpräsenz im Sinne augenoptischer Doktrin ist aus dem Handwerksrecht nicht abzuleiten. Diese augenoptische Doktrin beruht ausschließlich auf den für die Mehrheit lange überholten Lieferverträgen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Hinzu kommt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 25. Mai 1993. In der Rechtssache C-271/92 entschied die sechste Kammer: „Artikel 30 des EWG-Vertrages ist dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die den Verkauf von Brillenartikeln und Korrekturgläsern den Inhabern eines Augenoptiker-Diploms vorbehalten.
Nationale Rechtsvorschriften, die einer bestimmten Berufsgruppe den Vertrieb von bestimmten Erzeugnissen zuweisen, sind nämlich dadurch, dass sie die Verkäufe in eine bestimmte Richtung lenken, geeignet, die Absatzmöglichkeiten für eingeführte Erzeugnisse zu beeinträchtigen, und können unter diesen Voraussetzungen eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne des Artikels 30 des Vertrages darstellen.“
Und der Kommentar des Gerichts dazu: „Artikel 30 EWGVertrag ist dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die den Verkauf von Brillenartikeln und Korrekturgläsern den Inhabern eines Augenoptiker-Diploms vorbehalten.“ (Quelle: Urteil vom 25. Mai 1993)
Es darf ganz bestimmt gefragt werden, ob es im Sinne der Patienten ist, wenn ein Augenarzt ihnen die verschriebene Brille gleich selbst verkauft und abgibt. Ob das in deren Sinn ist, wird irgendwann der Bundesgerichtshof entscheiden. Warten wir es ab, ob die Entscheidung so gänzlich anders ausfallen wird als bei den Hörgeräteakustikern.
Um die Umwandlung in einen den Heilberufen angelehnten neuen optometristischen Beruf zu ermöglichen, werden alle Register klassischer Propaganda und Desinformation gezogen. Da veröffentlicht das Verbandsblatt des ZVA in der Juniausgabe die Ergebnisse einer Umfrage nach Wartezeiten für einen Termin beim Augenarzt und kommt zu dem Schluss, dass 23% der Befragten zwei bis drei Monate auf einen Termin warten müssten. 3,3% sollen sogar bis zu 12 Monate warten.
Am 24. August höhnt Gabriele Gerling, Propaganda-Chefin des ZVA, der BVA schlachte die oben zitierte ZVA-Umfrage polemisch aus. Das entscheidende Faktum allerdings wird feinsinnig unterschlagen, dass dem ZVA am 28. Juni per einstweiliger Verfügung vom LG Hamburg (315 O 581/07) untersagt wurde, diese Umfrage bzw. deren Ergebnisse weiterhin zu veröffentlichen.
Und am 10. August erkannten die ZVA-Anwälte die Entscheidung des Gerichtes an.
Glaubt der Leser den Ausführungen des BVA-Vorsitzenden in dessen Verbandsblatt (Der Augenarzt, 4. Heft, August 2007, Seite 190 ff), dann wurden die Ergebnisse der Umfrage im Sinne der Zielsetzung des ZVA frisiert, die augenärztliche Versorgung sei mangelhaft. Das wies Dr. Kraffel anhand der veröffentlichten Statistiken und Grafiken nach.
Der Wahrheitsgehalt der offiziellen ZVA-Verlautbarungen war immer schon mit einem gewissen Maß an Skepsis und Distanz zu hinterfragen. Dass jetzt offensichtlich Propaganda und gezielte Desinformation als Mittel eingesetzt werden, wirft ein bedenkliches Schlaglicht auf die Aktionen und Verlautbarungen des ZVA.
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