Donnerstag, 15. Mai 2008
Mobile Augenoptik ist, wenn… Jedenfalls hatte der ZVA zu diesem Service eine absolut rigide Einstellung: Sie gehörte verboten. Sie wurde nur geduldet, wenn jemand einen Hilferuf empfängt, der dann an das Bett des Schwerkranken oder an den Rollstuhl des Gehbehinderten eilt. Sowie es sich um ein Geschäftsmodel handelt, wurde resolut versucht, das mit juristischen Mitteln abzuwürgen. Das ging auch lange Zeit gut. Jetzt mussten die ZVA-Anwälte lernen, sie können mit ihrer Sicht der Dinge vor keinem ordentlichen deutschen Gericht mehr landen, denn einschlägige Prozesse wurden verloren.
Der goldene Boden der Augenoptik ist lange Geschichte. Mancher Jungunternehmer, mit der Kreditlast seiner Existenzgründung und der daraus geforderten Tilgung auf dem Rücken, schaut mangels Kundschaft und Umsätzen in ein gähnendes Loch. In so einer Situation denkt manch Kreativer über alternative Möglichkeiten nach, dennoch Umsatz und den notwendigen Gewinn zu machen. Daraus scheint ein alternatives und neues Geschäftsfeld entstanden zu sein, indem Augenoptiker Krankenhäuser und Altersheime konzentriert abklappern und dort ihre Dienste in der Versorgung mit Sehhilfen andienen.
Statt mit eigenem Marketing auf solche Versuche zu reagieren, kennt diese Branche immer nur einen Weg: Solche Umtriebe sind ohne großes Federlesen mit dem juristischen Hammer totzuschlagen. Solange es sich um Augenoptiker handelte, die über einen eigenen Betrieb verfügen, musste der ZVA für teures Geld lernen, diesen Kollegen kann deren Betätigung nicht verboten werden.
Deutsche Gerichte betrachten die juristischen Fragen der Branche von außen, auf keinen Fall von innen. Zumindest solange nicht wie die Branche und ihre Vertreter nicht objektiv nachweisen können, welche für den Kunden nachteilige Folgen aus dieser angeblich so besonderen Tätigkeit entstehen. Das heißt, Verdrehen der Achse um 90° oder Vertauschen der Gläser kann in der täglichen Praxis jedem passieren und ist in dieser Frage ohne Belang.
Bleiben Korrektionsbrillen. Der Einwurf eines Berliner Delegierten während der Diskussion beim ZVA-Treffen in Münster um die ambulante Augenoptik lenkte den Blick auf ein Geschäftsfeld, von dem kaum jemand wusste: Der Handel mit gebrauchten Korrektionsbrillen.
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mit dem Aktenzeichen 61992J0271 aus dem Jahr 1993 darf der Handel mit Korrektionsfassungen und Korrektionsgläsern mit keinerlei Auflagen behindert oder verboten werden (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:61992J0271:DE:HTML). Das heißt, die handwerklichen Tätigkeiten wie Höhen- und Seitenzentrierung der Brillengläser und anderer Teilarbeiten sind nicht mehr geschützt.
Das aus fachlicher Sicht Unglaubliche ist deshalb längst etabliert. Gebrauchte Korrektionsbrillen, egal welche Sphäre, welcher Zylinder in welcher Achslage und selbst torische Gleitsichtbrillen, gibt es auf jedem Flohmarkt zu kaufen. Warum an die armen Negerlein kostenlos verschicken, wenn hier noch der eine oder andere Euro zu treffen ist?
Wer in Google als Suchbegriff „gebrauchte Brillen“ eingibt, auf den kommt eine Lawine an einschlägigen Angeboten zu. Und, man glaubt seinen Augen kaum, stolpert man auch über Angebote von Augenoptikern. Unter der Adresse http://search.ebay.de/_W0QQdfspZ32QQfcclZ1QQfclZ4QQfrppZ25QQsass-ZoptikerQ2dberlin z.B. gab es am 28. April 260 Angebote zu ersteigern oder direkt zu kaufen.
Auf diese Angebote angesprochen, hörte ich Erstaunen aus dem Gespräch mit einer Berliner Augenoptikerin heraus. Für sie ist es völlig normal, wenn Kunden zu ihr in den Laden kommen, um dort 2nd Hand-Brillen mit Beratung zu kaufen. Zugegeben, sie macht sich große Mühe mit der Angabe aller optometrischer Werte der Brillen – und ob sich’s rechnet, weiß nur sie allein. „Es muss nicht immer Visus 1,0 sein, was die Menschen brauchen“, sagte sie. Oder: „Für das Umgraben auf dem Gelände der Datscha oder Renovierungsarbeiten reichen meinen Kunden auch 0,5 oder weniger. Und wer gar nicht klarkommt, der kann die Brille auch wieder umtauschen.“
Wer jetzt glaubt, das seien Überbleibsel aus dem ehemaligen Dunkeldeutschland, liegt daneben. Vielleicht ist es aber doch so, dass die Endverbraucher nicht einsehen wollen oder nicht einsehen können, dass eine Einstärkenbrille kaum unter € 300 zu bekommen ist. Das bestätigte auch Prof. Dr. Bernd Bertram – Vorsitzender des Berufsverbandes der Augenärzte – in seinem Interview, das sie in dieser Ausgabe auf den Seiten 10 bis 16 lesen können.
Die Alternative = gebrauchte Brillen? Auch wenn der Wille des Menschen sein Himmelreich ist: Das kann doch nicht die Lösung sein.
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