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1969/1970 verlangten die Studenten der Berliner SFOF, dass der Studiengang in eine Fachhochschule umgewandelt werden müsse und die Absolventen sich als Optometristen nach Englisch/Amerikanischem Modell niederlassen dürften. Gleichzeitig sollte es zu einer Teilung des Berufes in Dispenser (verkaufen und anfertigen von Brillen) und Optometristen (binokulare Refraktion und Kontaktlinsen-Anpassung) kommen. Diese Bewegung ist mit dem Namen Gerd Brinkmann aus Unna fest verbunden und war in den folgenden Jahren eine ständige Forderung von uns Berliner Studierenden.
Dem ZVA-Vorstand, der unter Herbert Volz strikt die Pistor’sche Doktrin befolgte, dass Augenoptiker die Erfüllungsgehilfen einer augenärztlichen Verordnung sind (so hat er mir das mal in Stuttgart persönlich erklärt), war diese Forderung ein Gräuel. Sie wurde in all den Jahren abgeschmettert, unter anderem deshalb, weil es nicht sein konnte, dass ausgerechnet die Berliner Schule diesen Status erhalten sollte, während die Kölner ZVA-Schule diesen Status nie bekommen könnte. Und man wollte auf gar keinen Fall den Schutz der Handwerksordnung (HWO) verlassen, um so allen Unbill von der Augenoptik fern zu halten.
Das ist lange her und wer erinnert sich schon noch daran? Vieles hat sich geändert seither; mit der HWO konnten Filialunternehmen jedenfalls nicht abgewehrt werden, und Fachhochschulen sind längst eine Selbstverständlichkeit.
Und jetzt greift der ZVA die alte Idee der damaligen Berliner Studierenden auf und sucht nach einer Neuorientierung des Berufes. Die HWO wird immer mehr als Zwangskorsett empfunden. Aber auch die Obermeister dieser Welt vom Schlage Nerlichs sehen ihre Felle davon schwimmen. Nach dem praktisch völligen Wegfall der Kassenleistung haben sie keine Möglichkeit mehr, ihre Innungsmitglieder wirtschaftlich und fachlich unter Arrest zu stellen. Auch als Sachverständige können sie es nicht mehr so offensichtlich tun, nachdem sich der ZVA kürzlich nach einem elenden internen Hickhack gezwungen sah zu veröffentlichen, dass Lieferscheine für Brillengläser nicht aufgehoben werden und bei Gutachten auch nicht vorgelegt werden müssen.
Und viel schlimmer – nur noch 70% der Betriebe sind heute in Innungen organisiert mit einer Tendenz unkontrollierbarer Zunahme der Austritte. Da wittern diese Nerlichs Morgenluft, ihre zweifelhafte Autorität reinstallieren zu können in einer neuen Organisationsform und automatischer Zwangsmitgliedschaft.
So trug Prof. Dr. Winfried Kluth aus Halle anlässlich der Obermeistertagung in Eisenach sein Gutachten vor wie der Beruf in Zukunft neu zu organisieren sein könnte. Aus der Präsentation und dem Vortrag spricht die klare Aussage des Juristen, der die rein juristischen Vor- und Nachteile der verschiedenen Strategien beleuchtet. Und wieder ZVA-typisch, es sind nur die juristischen Aspekte – nicht die ökonomischen, betriebswirtschaftlichen oder marketingwirksamen.
Es wird sich in einem möglichen gesetzgebenden Verfahren die Frage stellen, ob die Abgabe von Brillen überhaupt geregelt sein muss. Denn die unterschiedlichen Standards in Europa lassen schließlich nicht erkennen, dass griechische Autofahrer wegen schlechten Sehens mehr Menschen totfahren als deutsche oder holländische. Denn in den Niederlanden ist die Ausübung des augenoptischen Berufs jedermann gestattet, also auch jedem Besitzer einer Currybude. Wegen der Zunahme der Industrialisierung in der Anfertigung einer Brille – wir stehen dort erst am Anfang – ist darin auch kein sachliches Problem zu sehen.
Nur wer sich Optometrist nennen und diese Bezeichnung auch nach außen darstellen will, der muss eine anerkannte Ausbildung an der Hochschule Utrecht abgeschlossen haben und nachweisen können. Die Holländer leben gut damit, denn die refraktionierenden Augenoptiker wurden mit dieser Regelung aufgewertet.
Und in Deutschland sind die Grundlagen für eine solche Entwicklung schon seit Jahrzehnten gelegt. Das BGH-Urteil, das den Augenoptikern das Refraktionsrecht zugestand, regelt etwas ganz anderes als der ZVA immer behauptet: Die Augenoptiker legten so viel Wert auf die Feststellung – und sie scheinen es auch bewiesen zu haben, dass die Refraktion keine Ausübung der Heilkunde ist, sondern eine rein physikalische Messung. Da entschied der BGH, wenn das so ist, kann niemandem die Refraktion verboten werden genau so wenig wie man es jemandem verbieten kann einen Tisch auszumessen.
Wann wird es das geben? Irgendwann in der Zukunft, in zehn bis 20 Jahren? Hat die Bundesregierung in diesen Zeiten nicht Wichtigeres zu tun, als sich mit dem Wunsch einer Nischenbranche zu befassen, die bisher immer nur laut und lästig war? Jeder, insbesondere die Augenärzte, wollen gehört werden und ein gewichtiges Wort mitreden. Und dann beginnt der Kampf der Wölfe. Braucht Deutschland das? Braucht die Branche das?
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