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„Ich habe unter-schrieben“, das ist die einzige Antwort, die heute auf Nachfrage erhält, wer sich danach erkundigen möchte, was denn nun aus der Beschlagnahmeaktion des Bundeskartellamtes (BKA) geworden ist. ZVA und Innungen tönen, die UVPs (Unverbindlichen Preislisten) seien nach einer Übergangsfrist verboten. Was aber wirklich ausgekungelt wurde mit dem BKA, das erfährt man nicht, auch nicht vom ZVA-Präsidenten Thomas Nosch. Er sagte kurz vor Weihnachten, es gäbe nichts zu berichten, man wisse nichts; man wisse auch nicht, was und wie das BKA entscheiden werde.
Das kann glauben, wer will. Wer nichts weiß und auch nichts zu berichten hat, der braucht keine Ad-hoc-Treffen verschiedener Gremien. Der braucht auch nicht zu verlangen, dass die Teilnehmer zu quittieren haben, über die Inhalte dieser Geheimtreffen zu schweigen.
Auf wessen Rücken und zu wessen Vor- oder Nachteil bestimmte Entscheidungen gefällt wurden, davon erfährt bis auf ein paar Eingeschworene niemand etwas. Es müssen aber gravierende Dinge längst entschieden sein. Sie scheinen den gemeinen deutschen mittelständischen Augenoptikern vorenthalten bleiben zu müssen, bis diese geheimen und wohl auch blamablen Fakten zum Vorteil der Akteure in der Alexanderstraße umgerubelt worden sind. Das mögen drei Dinge beweisen:
1. Nach dem Entscheid des BKA wurde eine außerordentliche Vorstandssitzung des ZVA einberufen.
2. Danach tagte in einer ebenfalls außerordentlichen Sitzung der betriebswirtschaft liche Ausschuss des ZVA.
3. Am 22. Januar wird es eine außerordentliche Mitgliederversammlung in München geben. – Vielleicht auch geheim?
So ein Aufwand für nichts? Weil nichts entschieden wurde? Weil man nichts weiß? Geheimhaltung für und wegen nichts? Dabei wimmelt es nur so von Gerüchten, denen niemand entgegenzutreten wagt. Und so befassen wir uns heute ausschließlich mit Gerüchten:
Bei der Durchsuchung der ZVA-Geschäft sräume am 29. Mai durch Polizei und Staatsanwaltschaft sollen mehrere Ordner mit Besprechungsprotokollen beschlagnahmt worden sein. In ihnen soll festgehalten sein, in welcher Form der ZVA wiederholt in die Gestaltung der VK-Preislisten eingewirkt und ein Kalkulations modell vorgegeben haben soll. Gezeichnet sollen diese Protokolle sein vom Geschäftsführer RA Goerdt und früheren ZVA-Vize Kleikamp.
Einen pikanten Zufall soll es auch gegeben haben. Auf dem Schreibtisch von RA Goerdt sollen Polizei und Staatsanwälte einen Brief fertig zur Unterschrift an die zuständigen Mitarbeiter der optischen Industrie gefunden haben, in dem diese Unternehmen hätten angewiesen werden sollen, die Preisgestaltung der VK-Listen für 2009 in bestimmter Form vorzunehmen. Dieser Brief hätte gezeichnet werden sollen ebenfalls von RA Goerdt und Bernhard Kleikamp, der diese Empfehlungen wohl noch während seiner Amtszeit als ZVA-Vize vorbereitet haben muss.
Um vor der Entscheidung des Bundeskartellamtes gewappnet zu sein und das Schlimmste zu verhindern, soll ein internationales Anwaltsbüro engagiert worden sein, das sich auf solche Fälle von Kartellabsprachen spezialisiert hat. Diese Anwälte sollen nach Arbeitsstunden abrechnen zu € 500 pro angefangene Stunde.
In den Verhandlungen mit dem BKA soll dieses eine persönliche Geldstrafe gegen RA Goerdt und B. Kleikamp vorgesehen haben. Das Strafmaß in diesem Fall hätte auf ein Jahreseinkommen bemessen werden können. Für RA Goerdt und B. Kleikamp wiederum hätte das zu keinen persönlichen finanziellen Belastungen geführt. Denn schon seit den frühen 70ern gibt es einen Beschluss des damaligen ZVA-Vorstands, dass der ZVA solche Strafzahlungen übernimmt, die einzelne Personen aus dem Vorstand und der Geschäftsführung in Ausübung ihres Amtes auferlegt bekommen.
Diese persönliche Bestrafung durch das BKA soll nur deshalb abgewendet worden sein können, weil der ZVA angeboten haben soll, seinen Mitgliedern zu erklären, jede Form von VK-Listen sei ab dem 1. Januar 2009 verboten (was das BKA ursprünglich angeblich so gar nicht verlangt haben soll).
Gleichzeitig soll der ZVA angeboten haben, eine Strafe zu akzeptieren und gegen diesen Beschluss des BKA nicht zu prozessieren. Diese Strafe soll sich auf (je nach Quelle) € 600.000 bis € 1.000.000 belaufen plus aller sonstigen Kosten. Die Strategie dahinter soll sein, dieses Strafverfahren gegen den ZVA möglichst schnell und endgültig abzuschließen. Man will nicht in einen möglichen Strudel um die noch anstehenden Verfahren gegen die optische Industrie geraten.
Wie gesagt, das sind Gerüchte, auf die niemand eingehen will, aus welchen Gründen auch immer. Sicher scheint das zu befürchtende Strafmaß zu sein. Wie anders wäre zu erklären, weshalb so dringend und schnell die Gremien Vorstand und betriebswirtschaftlicher Ausschuss zu Ad-hoc-Geheimsitzungen zusammengetrommelt wurden mit dem Zwang, über diskutierte Inhalte zu schweigen. Eine solche Summe kann der ZVA nicht einfach so bezahlen. Der ZVA verfügt über keine Rücklagen in dieser Höhe, um sie für die Strafzahlung aufzulösen.
Und wenn die Strafe nicht aus den Rücklagen bezahlt werden kann, was dann? Eine deutliche Anhebung der Mitgliedsbeiträge des ZVA wurde im Oktober jedenfalls abgelehnt.
Hallo Herr Spangemacher!
Um irgendwelchen Mißverständnissen vorzubeugen, die durch die Abkürzg.: BKA entstehen könnten: BKA ist die Abkürzung f.
Bundeskriminalamt in Deutschland; ebenso : Bundeskanzleramt
in Österreich, auch: Bundesverband für Kulturarbeit in der Evangelischen Jugend und für: Berliner Kabarett Anstalt.
Die einzige und offizielle Abkürzung für das Bundeskartellamt
lautet: BkartA
Nicht, das Sie noch Ärger bekommen :-)
Ansonsten kann ich mich nur der Meinung von Herrn Jarck
anschließen!
Was muss noch passieren!
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»»» Kein Jammertal
««« 25 & 30 Jahre
Dies klingt nach einer wirklichen Räuberpistole. Selbst wenn nur ein Teil stimmt, dann wäre das ein Skandal. Es stellt sich immer stärker die Frage, welche Rolle der ZVA dann noch hat. Als Lobbyarbeiter hat der ZVA mehrfach bewiesen, dass er es nicht kann. Die Gespräche mit den Augenärzten (siehe Spectaris) sind maximal lustig. Erreicht wird nichts. Der Auftritt an der Fielmann - Akademie im November von Herrn Nosch war mehr als fragwürdig. Eine junge Unternehmerin aus Cottbus beweist, wie sie mit einem neuen Geschäftsmodell Erfolg hat. Und Herr Nosch, der lobt nicht. Er kritisiert, dass die erste Beratung kostenfrei gewährt wird.
Willkommen Elfenbeinturm!
Wenn ich mir dann die Vorträge auf dem Opti-Forum des ZVA anschaue, bekomme ich den Rest.
Die Welt ändert sich. Schnell. Hart. Direkt.
Und im ZVA haben sich alle schön eingerichtet, leben vor sich her und wollen nicht gestört werden. Dazu legt man dann ein Konzept auf, in dem die neuen Meister nun “Master of the Optik” werden sollen. Die wirklichen Anforderungen erhalten keine Antworten.
Und jetzt das Desaster. Ich bin erschrocken. Das sollte doch nun reichen, endlich alles in Frage zu stellen und endlich zukunft zu denken. Sich in Fragen zu stellen. Los zu lassen. Neu zu starten. Mit Profis zu arbeiten. Auch Profis die nicht € 500,00 die Stunde kosten und lediglich die Geschäftsführer (Rechtsanwälte von Haus aus!!!) schützen sollen.
Was muss noch passieren?