Donnerstag, 16. März 2000
Bei einem Mini-Crash blind geprallt
Mit einer Geschwindigkeit von nur 31 km/h stießen zwei Autos mit ihren Kotflügeln aneinander. Beide Airbags eines Autos zündeten. Obwohl die Beifahrerin vorschriftsmäßig auf dem nach vorn vorgeschobenen Sitz angegurtet war, wurde ihr diese Sicherheitseinrichtung zum Verhängnis. Der Airbag hatte sich mit einer Aufblasgeschwindigkeit von 200 bis 300 km/h entfaltet und war auf ihr rechtes Augen geprallt.


Auch nach drei Monaten bleibt der Visus schlecht. Das Fundusbild ist durch die vernarbte Kornea unscharf und zeigt Narben im Augenhintergrund.
Die Patientin konnte nach dem Unfall nur noch Handbewegungen und einen Lichtschein erkennen. Trotz einer Notoperation musste nach vier Wochen die Augenlinse wegen eines traumatischen Katarakts entfernt werden. Aber weil die Hornhaut getrübt blieb und sich zwischen Makula und Papille eine Narbe gebildet hatte, konnte die Frau auch dann nicht besser sehen.
Obwohl die Sicherheitseinrichtung des Airbags unbestritten wichtig ist, wurde der Frau in diesem Fall zum Verhängnis, dass sie durch den vorgeschobenen Sitz zu nah an dem verstauten Luftsack gesessen hatte, als dieser zündete.
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