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Mittwoch, 08. März 2000

Arbeitsgericht: Schneller Verfahren

Verfahren vor den Arbeitsgerichten sollen schon ab Mai vereinfacht werden

Nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates sollen Arbeitsgerichtsverfahren künftig vereinfacht und wesentlich beschleunigt werden. Mitte Dezember stimmte der Bundestagsausschuss für Arbeit und Sozialordnung dem Vorhaben nach einigen Änderungen einstimmig zu.



Hintergrund: Die Zahl der länger als drei Monate laufenden Klageverfahren nahm in den alten Ländern zwischen 1990 und 1995 von 106.

728 auf 195.749 drastisch zu. Bundesweit waren es sogar 264.109. Wegen der Haushaltslage der Länder sei jedoch kein zusätzliches Personal bereitzustellen, argumentierte die Länderkammer und schlug deshalb vor, die Mahngebühr bei einem nachfolgenden Prozessvergleich zu streichen, das Güteverfahren auszubauen, ein Alleinentscheidungsrecht des Vorsitzenden bei weniger bedeutsamen Verfahrensentscheidungen einzuführen und die Befugnisse des Kammervorsitzenden bei der Einholung eines Sachverständigengutachtens auszudehnen.



Zudem beabsichtigte der Bundesrat ursprünglich - nicht zuletzt, um die Landesarbeitsgerichte zu entlasten - die Berufungssumme von DM 800 auf DM 2.000 anheben, was auf den Widerstand der Koalitionsfraktionen stieß. lm Ausschuss setzte sich dann die CDU/CSU-Fraktion mit einer Berufungssumme von DM 1.200 durch.



Zudem beschloss der Ausschuss, die Einführung eines Gütetermins im Beschlussverfahren in das Ermessen des Richters zu stellen. Nach dem Willen der Parlamentarier soll das Gesetz am 1. Mai 2000 in Kraft treten.

| .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 08.03.2000 um 12:00 Uhr
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