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Dienstag, 16. November 1999

Auto: Scheckheftgepflegt?

Keine Inspektion darf ausgelassen werden

Ein Gebrauchtwagen ist nur dann scheckheftgepflegt, wenn tatsächlich alle Inspektionen regelmäßig von Fachwerkstätten ausgeführt worden sind. Das entschied das Landgericht Paderborn.



Hat der Vorbesitzer beispielsweise ein dreieinhalb Jahre altes Fahrzeug in dieser Zeitspanne nur einmal zur Inspektion gebracht, kann er das Auto nicht als scheckheftgepflegt bezeichnen.

Der Käufer kann der Erwerb dann rückgängig machen, urteilten die Richter. [Az: 4 O 343/99]

| .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 16.11.1999 um 12:00 Uhr
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