Freitag, 18. Februar 2000
Neues Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin sorgt nicht für Klarheit
Auch nach dem jüngsten Urteil vom 9. Februar gibt es keine Klarheit über die Zukunft der sogen. Bäderregelung, die die Öffnungszeiten von Geschäften am Sonntag regelt. Ursprünglich hatte Mecklenburg die bundesweit großzügigste Regelung der Ladenöffnungszeiten erlassen. In mehr als 190 Städten und Gemeinden war es dem Einzelhandel erlaubt, samstags bis 20:00 Uhr und sonntags von 11:30 Uhr bis 18:30 Uhr zu öffnen.
In verschiedenen Urteilen des Verwaltungsgerichts Schwerin und des Oberverwaltungsgerichts Wismar wurde festgestellt, das die aktuelle Bäderregelung rechtswidrig ist. Seither dürfen in bestimmten Kirchengemeinden Schwerins die Geschäfte sonntags nicht geöffnet werden. Das Problem dabei: Andere Geschäfte, die nicht unter diese und andere Urteile fallen, dürfen weiterhin die ausgedehnten Öffnungszeiten am Sonntag nutzen.
Das Problem drängt gelöst zu werden, denn bis zur Sommersaison muss eine rechtsfeste Regelung im Sinne aller Beteiligten getroffen werden.
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