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Donnerstag, 11. März 1999

Euro: Wettbewerbsrecht

Fallstricke beachten

Immer mehr Einzelhändler zeichnen mittlerweile außer in DM auch in Euro aus. Dabei sind jedoch einige wettbewerbsrechtliche Vorgaben zu beachten:



Die Umrechnung der Preise muss nach dem amtlichen Kurs von 1,95583 erfolgen. Unzulässige Auf- oder Abrundungen verstoßen gegen § 3 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb).





Es dürfen keine Preisnachlässe für die Bezahlung in einer bestimmten Währungseinheit (DM/Euro) gewährt werden. Sonst liegt ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 des Rabattgesetzes vor.

| .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 11.03.1999 um 12:00 Uhr
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