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Der Europäische Dachverband der augenoptischen Industrie EUROM 1 hat sich in einer Debatte „Better Vision for Safer Driving“ im Europäischen Parlament (EP) in Straßburg für veränderte Anforderungen an den Führerschein-Sehtest ausgesprochen, so die Tagesaktuelle Pressemitteilung von Spectaris. Der Verband habe vorgeschlagen, dass die EU-Mitgliedsstaaten nur professionelle Augentests durch einen Augenarzt oder Augenoptiker genehmigen sollten, denn einfache, unwissenschaftliche Seh-Checks könnten ungenau sein. Außerdem sollten zusätzlich zu dem Sehtest, der bei Beantragung eines Führerscheins nötig ist, weitere Tests in regelmäßigen Zeitabständen von zehn bis 15 Jahren verpflichtend eingeführt werden. Das Thema „Gutes Sehen im Straßenverkehr“ solle auch Teil der Gesetzlichen Krankenversicherung sein, um mehr Sicherheit zu gewährleisten, aber auch um Augenerkrankungen rechtzeitig zu entdecken, schlug der europäische Verband vor. Die Bedeutung von gutem Sehen im Straßenverkehr für die Verkehrssicherheit sei Thema einer Debatte am 6. Juli in Straßburg gewesen.
Professor Renato Pocaterra, Augenspezialist und Forscher an der Mailänder Universität Milan Bicocca, stellte Zahlen des Italienischen Instituts für Statistik vor, die einen direkten Zusammenhang von Verkehrsunfällen durch eingeschränktes Sehvermögen in 59 Prozent der Fälle aufzeigen. In Italien könne jeder Dritte die gesetzlich vorgeschriebene Sehschärfe, um am Straßenverkehr teilzunehmen, nicht einhalten. In Frankreich haben von 40 Millionen Fahrern acht Millionen Franzosen Sehschwächen, so das Ergebnis einer Studie des Französischen Verbands für verbessertes Sehvermögen. Risiken, die auf einfache und kostengünstige Weise minimiert werden könnten, meint Pocaterra. In Europa koste ein Sehtest weniger als 20 Euro. In Deutschland gar nur 6,43 Euro.
2009 legte die Europäische Kommission eine wichtige Grundlage für Sehanforderungen in der geänderten Führerschein-Richtlinie fest. Durch die Änderungen werde es ab 2013 nur noch ein einziges europäisches Modell für die Fahrerlaubnis geben. Die Richtlinie schreibe außerdem vor, dass sich alle Antragsteller beim Führerschein-Erwerb einer angemessenen Augenuntersuchung unterziehen müssen. Ein Wiederholungs-Sehtest sei allerdings bislang nicht vorgesehen.
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