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Dienstag, 20. April 1999

Garantie: Ab 2002 gilt sie für 2 Jahre

Zustimmung von EU-Ministerrat und Parlament reine Formsache

In der Europäischen Union (EU) wird es ab dem Jahr 2002 neue Garantieregeln geben, die vor allem deutschen Verbrauchern mehr Rechte zugestehen. Auf alle Waren, die von gewerbsmäßigen Verkäufern erstanden werden, muss eine Garantie von zwei Jahren gewährleistet werden. Der Protest des HDE (Hauptverband des Deutschen Einzelhandels) ist somit wirkungslos.





Macht ein Kunde ab dem 1. Januar 2002 innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf Mängel geltend, so muss der Verkäufer nachweisen, dass die Ware bei Auslieferung fehlerfrei war. Die Beweislast ist also umgekehrt worden. Ebenso müssen Verkäufer ab diesem Datum für falsche Versprechungen in der Produktwerbung und auf Etiketten einstehen.

| .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 20.04.1999 um 11:00 Uhr
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