Donnerstag, 24. Februar 2000
AOK Bayern warnt vor vertragswidrigen Privatrechnungen der Augenärzte
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nach wie vor alle erforderlichen Glaukom-Untersuchungen. Das hat die AOK-Bayern jetzt mitgeteilt. Danach erhalten die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die entsprechenden Leistungen nach Vorlage der Versicherungskarte von jedem vertragsärztlich zugelassenen Augenarzt.
"Sollten Ärzte Glaukom-Untersuchungen nur auf Privatrechnung vornehmen, handeln sie vertragswidrig", erläuterte der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Dr. Helmut Platzer. Die AOK werde es nicht zulassen, dass Augenärzte die Untersuchungen auf Privatrechnung erbringen, um so den Umsatz ihrer Praxis zu erhöhen.
Bei Verdacht auf Grünen Star gehöre besonders die Messung des Augeninnendrucks und die Beurteilung des Sehnervs zu den medizinisch notwendigen Untersuchungen. "Diese Schritte sind Bestandteil der allgemeinen vertragsärztlichen Augenuntersuchung und können vom Augenarzt über die Ziffern 1256 und 1258 des EBM abgerechnet werden", sagte Dr. Platzer. Die bayerischen Augenärzte haben nach seinen Worten allein 1998 mehr als 3,5 Mio. mal die Messung des Augeninnendrucks abgerechnet.
Bereits 1977 habe das OLG Hamm bestätigt, dass es ein ärztlicher Kunstfehler wäre, wenn ein Augenarzt bei Patienten ab dem 40. Lebensjahr auf die Messung des Augeninnendrucks verzichten würde, teilte ergänzend Platzer mit.
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