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Freitag, 17. März 2000

Handy: Eltern haften nicht

Eltern brauchen Handy-Rechnungen ihrer Kinder nicht begleichen

Wenn Eltern dem Mobilfunkvertrag nicht zugestimmt haben, können sie die Zahlung der Handy-Gebühren ihrer Kinder verweigern. Demnach kommt zwischen einem Mobilfunkanbieter und einem Jugendlichen ohne Mitwirkung der Eltern kein rechtsgültiger Vertrag zu Stande. Verkäufer, die Minderjährigen trotzdem ein Mobiltelefon mit Kartenvertrag verkaufen, müssen das Gerät auf Wunsch der Eltern zurücknehmen.





Lediglich Prepaid-Angebote bilden eine Ausnahme. Selbst ein Siebenjähriger kann gegen Vorkasse Telefonminuten rechtswirksam erwerben. Allerdings garantieren Prepaid-Cards keine volle Kostenkontrolle: Obwohl das Gesprächsguthaben längst verbraucht ist, können manche Prepaid-Nutzer weiterhin SMS-Botschaften versenden und so einen kleinen Schuldenberg anhäufen. Wird die Rechnung nicht bezahlt, legen die Netzbetreiber die Handy-Nummer lahm.

| .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 17.03.2000 um 12:00 Uhr
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