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Freitag, 26. Februar 2010

Hartz IV: Brille aus Härtefall-Katalog ausgeschlossen

Bedarf nur bei „außergewöhnlichen laufende Belastungen“

Nach dem das Bundesverfassungsgerichts sein Urteil zu den Hartz-IV-Sätzen veröffentlicht hat, haben sich Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit auf einen Härtefall-Katalog für Hartz-IV-Empfänger verständigt, das geht aus verschiedenen aktuellen Meldungen hervor. Nur wenige werden im Härtefall-Katalog für Hartz IV begünstigt. Ausgeschlossen sind unter anderem Brillen und die Praxisgebühr. Der Leistungsanspruch greife nur, wenn Hilfebedürftige einen “unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben”. Daher seien auch Waschmaschinen, Kleidung für Übergrößen und Zahnersatz ausgeschlossen. Chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer, geschiedene Paare sowie Kinder mit Schulproblemen können jedoch von der Härtefall-Klausel profitieren, heißt es.

Recht & Finanzen | .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 26.02.2010 um 06:43 Uhr
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