» NetNews aktuell
» NetNews Archiv
» Artikel-Download
» Brennpunkt
» Stellenmarkt
» Termine
» Index
» Media-Daten
» Impressum
FOCUS abonnieren? Aktuelle Preisliste und Bestellformular.
» NetNews aktuell
» NetNews Archiv
» Artikel-Download
» Brennpunkt
» Stellenmarkt
» Termine
» Index
» Media-Daten
» Impressum
FOCUS abonnieren? Aktuelle Preisliste und Bestellformular.
Unternehmensgründern im Handwerk soll es nach dem Willen der SPD-Bundestagsfraktion gestattet sein, innerhalb von zehn Jahren nach der Firmengründung die Meisterprüfung abzulegen. Trotz Protesten des Handwerks hält die SPD-Fraktion an ihrem Projekt fest. In dem Antrag heißt es wörtlich: "Die Frist ist auf Antrag zu verlängern, wenn besondere gesundheitliche und soziale Gründe oder eine Gefahr für den Fortbestand des Unternehmens dies nahelegen.
" Dieser Passus wird von Handwerksexperten als schleichende Auflösung des Meistervorbehalts bewertet.
Der Gesetzentwurf präzisiert die Bedingungen für die Existenzgründung im Handwerk: "Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist insoweit gestattet, als der Unternehmer oder ein leitender Mitarbeiter eine Berechtigung nach dem Berufsbildungsgesetz zur Ausbildung hinsichtlich der ausgeübten Tätigkeiten besitzt."
Kommentieren:
Anonyme Kommentare werden nicht veröffentlicht!
Die Redaktion behält sich vor Kommentare nicht zu veröffentlichen, deren Autor nicht klar erkennbar ist oder denen keine reale Email-Adresse zugrunde liegt. Angegebene Email-Adressen werden stichprobenartig geprüft.
»»» Steuer: Immobilienverkauf versteuern
««« Meisterprämie: Männer benachteiligt