www.euro-focus.de  »  Start
Donnerstag, 17. Februar 2005

Internet-Auktion: Abbruch auch bei Preis-Irrtum unzulässig

Händler zur Ausführung der Transaktion verpflichtet

Internet-Auktionen dürfen auch dann nicht abgebrochen werden, wenn sich der Anbieter bei der Preisangabe der versteigerten Ware geirrt hat (Az.: 22 O 43/04).

Darauf macht der Anwalt Suchservice aufmerksam. Mit der Entscheidung hat das Landgericht Coburg einem Bieter im Streit um ein EUR 20.000 teures Diamanten-Collier Recht gegeben. Der Kläger hatte mit EUR 400 das höchste Gebot abgegeben. Mit der Begründung, er habe den ursprünglichen Preis zu hoch angesetzt, hatte der anbietende Juwelier daraufhin die Auktion gestoppt.

| .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 17.02.2005 um 14:05 Uhr
Permalink | Artikel empfehlen

Kommentare:


Kommentieren:

Anonyme Kommentare werden nicht veröffentlicht!
Die Redaktion behält sich vor Kommentare nicht zu veröffentlichen, deren Autor nicht klar erkennbar ist oder denen keine reale Email-Adresse zugrunde liegt. Angegebene Email-Adressen werden stichprobenartig geprüft.

Dieser Eintrag kann nicht mehr kommentiert werden.

»»» Medizin: Blinder klärt Ursache für eigenes Augenleiden
««« Nidek Technologies: Neues Werk in Padua