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Freitag, 17. März 2000

Klagen: Eigener Anwalt

Mit dem eigenen Anwalt vor jedes Landgericht

Bei Prozessen kann sich neuerdings jeder von dem Anwalt seines Vertrauens vertreten lassen. Bisher musste ein Anwalt bei dem Landgericht zugelassen sein, bei dem ein Rechtsstreit anhängig war, damit er dort auftreten durfte. Da Anwälte stets nur für ein bestimmtes Gericht zugelassen wurden, führte diese Regelung meist dazu, dass bei auswärtigen Prozessen dort zugelassene örtliche Anwälte als Vertreter zum Gericht geschickt wurden.

Mit der Neuregelung ist dieses kostentreibende Verfahren erledigt für wettbewerbsrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder sonstige Auseinandersetzungen.

| .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 17.03.2000 um 12:00 Uhr
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