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Ladendiebe und Bagatell-Straftäter sollen nach dem Willen von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin mit einem Strafgeld belangt werden. Beim ersten Erwischen sollen DM 150 fällig werden und beim zweiten mal soll die Polizei mehr abkassieren dürfen. Als Grund für ihren Vorschlag nennt die Ministerin die zu hohe Zahl an Verfahrenseinstellungen gegen Ladendiebe.
Das Strafgeld würde ohne großen Aufwand schnell greifen.
Der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) lehnt diesen Vorschlag ab, weil das Strafgeld den Ladendiebstahl zu einer Ordnungswidrigkeit degradiert und mit Schwarzfahren und Falschparken auf eine Stufe gestellt würde. HDE fordert statt dessen die konsequente Umsetzung bestehender Gesetze. Dabei könne die Heranziehung zu gemeinnützigen Arbeiten eine sinnvolle Art der Bestrafung sein.
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