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Mittwoch, 16. Februar 2005

LAG: Pflichtverstoß rechtfertigt Abmahnung

Persönliches Verschulden nicht unbedingt maßgeblich

Eine Abmahnung ist gerechtfertigt, wenn ein Angestellter seine Pflichten innerhalb seines Verantwortungsbereichs verletzt hat. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem grundlegenden Urteil. Arbeitnehmer könnten sich zur Entlastung nicht darauf berufen, dass ihnen kein persönlicher Vorwurf gemacht werden könne (Az.: 10 Sa 222/04).

Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes ab, der eine Abmahnung wieder aus den Personalakten entfernen lassen wollte. Nachdem der Arbeitgeber wiederholt festgestellt hatte, dass Produktetikettierungen, für die der Mitarbeiter verantwortlich war, nicht ordnungsgemäß bedruckt waren und gesetzlich notwendige Angaben fehlten, erteilte er eine Abmahnung. Der Kläger erklärte, er habe die Etiketten nicht kontrollieren können, weil sie von einer Mitarbeiterin vorzeitig weggenommen worden seien.

Das LAG ließ die Entschuldigung nicht gelten. Maßgebend sei allein, dass es im Verantwortungsbereich des Klägers zu Mängeln gekommen sei. Dafür müsse er einstehen, auf ein persönliches Verschulden komme es nicht an.

Recht & Finanzen | .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 16.02.2005 um 01:00 Uhr
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