» NetNews aktuell
» NetNews Archiv
» Artikel-Download
» Brennpunkt
» Stellenmarkt
» Termine
» Index
» Media-Daten
» Impressum
FOCUS abonnieren? Aktuelle Preisliste und Bestellformular.
» NetNews aktuell
» NetNews Archiv
» Artikel-Download
» Brennpunkt
» Stellenmarkt
» Termine
» Index
» Media-Daten
» Impressum
FOCUS abonnieren? Aktuelle Preisliste und Bestellformular.
Die Klausel, dass die Meistergründungsprämie Männern bis zu drei Jahren, Frauen aber bis zu fünf Jahren nach der Meisterprüfung zusteht, verstößt gegen das Grundgesetz. Das Verwaltungsgericht Aachen hat dem Land NRW auferlegt, den Gleichheitsgrundsatz zu beachten, also Männer nicht nur wegen ihres Geschlechts zu benachteiligen.
Damit wurde vier jungen Meistern in erster Instanz Recht gegeben, denen die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) als die Landesmittel verwaltende Stelle einen abschlägigen Bescheid auf ihre Förderanträge geschickt hatte. Weitere fünf Verfahren sind noch anhängig von männlichen Meistern, die den Zuschuss von DM 20.000 nicht bekommen haben.
Die LGH muss nun diese vier Anträge auf Basis des Richterspruchs neu beurteilen. Formal gilt die gerügte Vorschrift aber weiter. (Az: 3 K 443/97; 3 K 509/97; 3 K 560/97; 3 K 2258/98)
Kommentieren:
Anonyme Kommentare werden nicht veröffentlicht!
Die Redaktion behält sich vor Kommentare nicht zu veröffentlichen, deren Autor nicht klar erkennbar ist oder denen keine reale Email-Adresse zugrunde liegt. Angegebene Email-Adressen werden stichprobenartig geprüft.
»»» HWO: SPD diskutiert Gesetzentwurf
««« HWO: Ist sie antiquiert?