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Dienstag, 13. April 1999

Meisterprämie: Männer benachteiligt

NRW unterliegt vor Gericht und muss Vorschrift ändern

Die Klausel, dass die Meistergründungsprämie Männern bis zu drei Jahren, Frauen aber bis zu fünf Jahren nach der Meisterprüfung zusteht, verstößt gegen das Grundgesetz. Das Verwaltungsgericht Aachen hat dem Land NRW auferlegt, den Gleichheitsgrundsatz zu beachten, also Männer nicht nur wegen ihres Geschlechts zu benachteiligen.





Damit wurde vier jungen Meistern in erster Instanz Recht gegeben, denen die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) als die Landesmittel verwaltende Stelle einen abschlägigen Bescheid auf ihre Förderanträge geschickt hatte. Weitere fünf Verfahren sind noch anhängig von männlichen Meistern, die den Zuschuss von DM 20.000 nicht bekommen haben.



Die LGH muss nun diese vier Anträge auf Basis des Richterspruchs neu beurteilen. Formal gilt die gerügte Vorschrift aber weiter. (Az: 3 K 443/97; 3 K 509/97; 3 K 560/97; 3 K 2258/98)

| .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 13.04.1999 um 11:00 Uhr
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