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Dienstag, 22. Februar 2000

Nepp: Auf Scheinrechnung hereingefallen

Dauernepp ist nicht gestattet

Ein mittelständischer Unternehmer war auf ein als Rechnung aufgemachtes Formular hereingefallen, hatte DM 300 für einen nicht gewollten Eintrag in ein Faxverzeichnis gezahlt und sollte nach Ansicht des Verlages auch für die Folgeauflagen zahlen, weil er nicht rechtzeitig gekündigt hatte.



Der Bundesgerichtshof [I ZR 193/91] aber entschied: Einmal "über den Tisch gezogen" genügt, der Verlängerungshinweis im Formular ist unwirksam.

- Wenn einem Unternehmer ein solcher Lapsus schon passiert, dann sollte vorsichtshalber sofort gekündigt werden, um sich lange Prozesse zu ersparen.

| .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 22.02.2000 um 12:00 Uhr
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