Dienstag, 22. Februar 2000
Dauernepp ist nicht gestattet
Ein mittelständischer Unternehmer war auf ein als Rechnung aufgemachtes Formular hereingefallen, hatte DM 300 für einen nicht gewollten Eintrag in ein Faxverzeichnis gezahlt und sollte nach Ansicht des Verlages auch für die Folgeauflagen zahlen, weil er nicht rechtzeitig gekündigt hatte.
Der Bundesgerichtshof [I ZR 193/91] aber entschied: Einmal "über den Tisch gezogen" genügt, der Verlängerungshinweis im Formular ist unwirksam.
- Wenn einem Unternehmer ein solcher Lapsus schon passiert, dann sollte vorsichtshalber sofort gekündigt werden, um sich lange Prozesse zu ersparen.
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