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Freitag, 25. Februar 2000

Pflege: Keine Einkommenssteuer

Bundesfinanzhof entschied für pflegende Familien

Wer einen pflegebedürftigen Verwandten pflegt und dafür regelmäßig Geld erhält, braucht diese Einnahmen nicht zu versteuern. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 14. September 1999 [AZ: IX R 88/95]. Bisher verbuchten und versteuerten die Finanzämter Pflegelohn als sonstige Einkünfte.

Dagegen sind die Vorsteuern von Fahrtkosten von Unternehmern, GmbH-Geschäftsführern und anderen leitenden Angestellten im Firmenwagen abzugsfähig.



Vorsteuer für Fahrtkosten in öffentlichen Verkehrsmitteln und Mietwagen sind immer absetzbar. Dafür darf die Vorsteuer bei Verpflegungs- und Übernachtungskosten weder von Unternehmern noch von Mitarbeitern abgezogen werden, egal ob Pauschal- oder Einzelabrechnung.

| .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 25.02.2000 um 12:00 Uhr
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