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Mittwoch, 10. März 1999

Prismen: Urteil gegen Augenoptiker

Prismatische Verordnungen nur durch Augenarzt

Ohne augenärztliche Verordnung dürfen Augenoptiker keine Brillen mit prsimatischer Verordnung an Patienten mit latentem oder manifestiertem   Schielen verkaufen. Das hat das Amtsgericht Besheim in einem vorläufig vollstreckbaren Urteil entschieden (AZ: 6C758/98).

  So berichten die Betroffenen typischerweise über kurz nach dem Sprung aufgetretene reversible Verschlechterung des Visus. Ursache sind Blutungen vor allem in der Retina, dem Glaskörper und Konjunktiven.

| .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 10.03.1999 um 12:00 Uhr
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