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Freitag, 25. Februar 2000

Reisekosten: Wann Abzug von Vorsteuer?

Ein Erlass des Finanzministeriums schafft Klarheit nach über sechs Monaten

Der Erlass vom 5. November 1999 [Az: IV D1-S 7314 - 48/99] regelt die Ausführung der Bestimmungen aus dem Steuerentlastungsgesetz, das am 1. April 1999 in Kraft trat. Danach sind Vorsteuerbeträge nicht mehr absetzbar, die auf Fahrtkosten der Mitarbeiter im eigenen Auto entfallen. Das gilt sowohl für nachgewiesene Kosten wie auch pauschalierte Kilometerabrechnungen.

Dagegen sind die Vorsteuern von Fahrtkosten von Unternehmern, GmbH-Geschäftsführern und anderen leitenden Angestellten im Firmenwagen abzugsfähig.



Vorsteuer für Fahrtkosten in öffentlichen Verkehrsmitteln und Mietwagen sind immer absetzbar. Dafür darf die Vorsteuer bei Verpflegungs- und Übernachtungskosten weder von Unternehmern noch von Mitarbeitern abgezogen werden, egal ob Pauschal- oder Einzelabrechnung.

| .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 25.02.2000 um 12:00 Uhr
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