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Mittwoch, 14. April 1999

Steuer: Immobilienverkauf versteuern

Spekulationsfrist bei Immobilien

Wer eine ab 1989 erworbene Immobilie verkauft, muss unter Umständen den Veräußerungsgewinn versteuern. Denn: Die Anhebung der Spekulationsfrist bei Immobilien von zwei auf inzwischen zehn Jahre ab 1. Januar dieses Jahres wirkt rückwirkend. Nicht betroffen von der Spekulationssteuer sind Haus- und Wohnungsverkäufer, die das Objekt zumindest im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben.

| .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 14.04.1999 um 11:00 Uhr
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