Donnerstag, 17. Februar 2000
Das Finanzamt weiß welche Bücher wirklich gekauft wurden
Gegen Krimis oder Reiselektüre ist grundsätzlich nichts zu sagen. Es ist inzwischen aber gefährlich, den Kaufpreis für das private Vergnügen als Geschäftsausgabe oder als Werbekosten steuerlich abzusetzen. Die Finanzverwaltung ist nämlich nicht auf den Kopf gefallen. Sie nutzt ihre Computer mittlerweile umfassend.
So sind dort inzwischen auch die Kodifizierungen sämtlicher Buchtitel erfasst.
Ein Freiberufler, der schummeln wollte, hat dies teuer zu spüren bekommen. Das Bayerische Oberste Landesgericht [AZ.: 4 ST RR 2/98] verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von DM 5.000. Er hatte seinen Steuerunterlagen eine Quittung plus Kassenbon über "Fachbücher" im Wert von DM 100 beigelegt. Ein findiger Finanzbeamte schaute kurz in seinen PC und wies dem Steuerpflichtigen nach, dass er Unterhaltungsliteratur abrechnen wollte.
Für die verhängte Geldstrafe hätte der Mann einen halben Schrank voller Bücher kaufen können.
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