Dienstag, 07. Dezember 2010
ZVA teilt Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes
EU-Mitgliedsstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet nicht verbieten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 2. Dezember entschieden. Anlass für die EuGH-Entscheidung war die Klage einer ungarischen Gesellschaft, der von ihrer nationalen Gesundheitsbehörde der Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet aufgrund eines ungarischen Gesetzes verboten worden war. Neben dem Vorhandensein eines Fachgeschäftes erlaubt das ungarische Recht einen Kontaktlinsenvertrieb nur durch einen Optometristen oder durch einen auf Kontaktlinsen spezialisierten Augenarzt. Darin sieht der EuGH jedoch eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs. Die Warenfreiheit könne zwar mit dem Ziel eingeschränkt werden, den Schutz der Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten. Dies könne jedoch auch durch andere weniger beschränkende Maßnahmen erreicht werden, als den Online-Vertrieb durch Kontaktlinsen per se zu verbieten.
Der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) teilt diese EuGH-Einschätzung. Er hatte im September 2010 beim Bundesgesundheitsministerium darauf hingewiesen, dass bei einem Internetvertrieb nicht allgemein der Verkauf problematisch sei. Vielmehr warnt der Verband vor einer Gefahr durch mit diesem Vertriebsweg in der Regel einhergehender fehlender Anpassung und unzureichender Nachkontrolle. Der ZVA empfiehlt deshalb eine Regelung, wonach Kontaktlinsen zu dessen eigener Sicherheit nur erworben werden können, wenn sich der Kunde vorher einer professionellen Augenuntersuchung unterzogen hat.
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