www.euro-focus.de  »  Start
Dienstag, 22. Februar 2000

Zinsen: Bis spätestens Dienstag abheben

Sonst unterliegen sie der vereinbarten Kündigungsfrist

Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (ein bis vier Jahre) müssen bis spätestens Ende Februar abgehoben werden, sonst liegen sie ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Eine Verfügung nach diesem Termin behandeln die Banken als vorzeitige Kapitalrückzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss.





Vom gewöhnlichen Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Bankkunden pro Monat bis zu DM 3.000 ohne Kündigung des Sparguthabens abheben. Aber auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Kapital zugeschlagen.



Besitzer von Sparbüchern können also bis Ende Februar zusätzlich zu den DM 3.000 die für 1999 gutgeschriebenen Zinsen schadlos abheben. Anfang März werden auch diese Zinsen dem Kapital zugerechnet. Dann gilt wieder ausschließlich die DM 3.000 Regelung.

| .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Mail-Adresse zu sehen) am 22.02.2000 um 12:00 Uhr
Permalink | Artikel empfehlen

Kommentare:


Kommentieren:

Anonyme Kommentare werden nicht veröffentlicht!
Die Redaktion behält sich vor Kommentare nicht zu veröffentlichen, deren Autor nicht klar erkennbar ist oder denen keine reale Email-Adresse zugrunde liegt. Angegebene Email-Adressen werden stichprobenartig geprüft.

Dieser Eintrag kann nicht mehr kommentiert werden.

»»» Nepp: Auf Scheinrechnung hereingefallen
««« Preis: Marketing-Preis "Primus 2000"