Donnerstag, 08. Juli 2010
Antrag auf ‚Benennung’ wurde gestellt
Die im April gegründete ZVA-Präqualifizierungs-GmbH hat beim GKV-Spitzenverband einen Antrag auf „Benennung“ als Präqualifizierungsstelle gestellt, so der Verband in einer aktuellen Meldung. Diese „Benennung“ sei Voraussetzung dafür, dass die Gesellschaft zukünftig das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Präqualifizierung klären dürfe. Die ZVA-Mitgliederversammlung hatte nach eigenen Angaben im März beschlossen, dass der ZVA eine Präqualifizierungs-GmbH gründen solle. Ziel werde sein, das Präqualifizierungs-Verfahren für die Augenoptikbetriebe innerhalb der Branche zu für die Betriebe optimalen Bedingungen abzuwickeln.
Im Sinne der Augenoptikbetriebe solle dieses Verfahren möglichst kostengünstig angeboten werden. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Entscheidung des GKV-Bundesverbandes über die Benennung als Präqualifizierungsstelle werde die Präqualifizierungs-GmbH ihre Tätigkeit voraussichtlich im Herbst dieses Jahres aufnehmen. Zur Zeit bestehe für die Augenoptikbetriebe noch keine Notwendigkeit hinsichtlich einer Präqualifizierung aktiv zu werden. Dies werde frühestens ab September/Oktober der Fall sein. Konkrete Informationen sind bei den Geschäftsstellen der Landesinnungsverbände sowie dem ZVA erhältlich.
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