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Dienstag, 22. Januar 2008

ZVA: Urteil vom Landgericht München

Augenärztliche Überweisung an Augenoptiker ist unzulässig

Nachdem die Wettbewerbszentrale einem Augenarzt aus Bayern verboten hatte, Patienten ohne hinreichenden Grund an einen bestimmten Augenoptikbetrieb zu überweisen, wurde der Fall vor Gericht verhandelt. Das zuständige Landgericht in München I argumentierte ähnlich wie das Oberlandesgericht in Hamm bei einem ähnlichen Sachverhalt: Der Augenarzt durfte den Patient nicht an ein bestimmten Augenoptiker verweisen. In beiden Fällen hatte der Arzt das Geschäft seiner Ehefrau zur weiteren Versorgung vorgeschlagen.
Der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA, Düsseldorf) wies in einer Pressemeldung darauf hin, die ärztliche Berufsordnung verbiete eine Zuweisung von Patienten an einen bestimmten Leistungserbringer. Der Gesetzgeber möchte dadurch verhindern, dass Ärzte über die medizinischen Notwendigkeiten hinaus Einfluss auf den Wettbewerb von weiteren Leistungserbringern nehmen.


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