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Cannabis im Straßenverkehr

Bild: Виталий Сова /stock.adobe

Eingeschränktes Fahrvermögen

Seit August vergangenen Jahres gilt ein neuer Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr. Die Auswirkungen dieses berauschenden Cannabiswirkstoffs und auch die Verweildauer im Blut hängen von mehreren Faktoren ab und können sich von Person zu Person unterscheiden. Umso wichtiger ist es, die im Straßenverkehr kritischen Punkte zu kennen und einschätzen zu können. Dazu gehören nicht zuletzt auch Veränderungen des Sehvermögens, die die Fahrtüchtigkeit einschränken können.

Mit der Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) wurde bereits zum 1. April 2024 der Konsum von Cannabis entkriminalisiert und nachfolgend wurde zum 22. August der Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr angehoben. THC ist die Substanz in Cannabis, die die berauschende Wirkung verursacht. Die Anhebung des Grenzwertes folgte der Empfehlung einer vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beauftragten Arbeitsgruppe mit Experten aus den Bereichen Medizin, Recht und Verkehr sowie der Polizei, die den Auftrag hatte, zu ermitteln, ab welcher Konzentration von THC im Blut das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr in der Regel nicht mehr gewährleistet ist. Der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ist bei der Teilnahme am Straßenverkehr gänzlich untersagt und in der Führerscheinprobezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein vollständiges Cannabisverbot.

THC-Grenzwert

Vor der Anhebung lag der Grenzwert bei 1 ng/ml THC im Blutserum, nun liegt er bei 3,5 ng/ml. Laut der BMDV-Expertengruppe handelt es sich bei dem neuen Grenzwert um einen Ansatz, der vom Risiko mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar ist. THC ist im Blutserum bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar und mit dem Vorschlag eines Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC solle erreicht werden, dass nur Personen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte und eine verkehrsgefährdende Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich ist.

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Bedenken zu dem neuen Grenzwert äußerte Professor Dr. Frank Mußhoff, Geschäftsführer Forensisch Toxikologisches Centrum GmbH, auf der Vorabpressekonferenz zur Jahrestagung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG). Der Toxikologe, der regelmäßig für Gerichte Gutachten erstellt, schilderte die Auswirkungen von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit und erklärte, dass das Erreichen des Grenzwertes sich von Person zu Person unterscheiden kann. So könne ein gelegentlicher Konsument die Absenkung des Blutwerts auf 3,5 ng/ml THC bereits nach 6-8 Stunden erreichen, während ein regelmäßiger Konsument nach dieser Zeit einen höheren Wert aufweisen mag, da der Wirkstoff im Körper kumuliert. Gleichzeitig könne aber von dem Gelegenheitskonsumenten eine höhere Gefährdung im Straßenverkehr ausgehen, weil ihm die Gewöhnung und Erfahrung fehlt.

Verändertes Sehen und Reagieren

Generell führe THC vorrübergehend zu Einschränkungen der Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, längeren ­Reaktions- und Entscheidungszeiten, Störungen der Bewegungskoordination und Änderungen im Sehvermögen. So könne es zur Beeinträchtigung des Tiefensehens (räumliches Sehen) und stärkerer Blendempfindlichkeit kommen. Wenn die Tiefenwahrnehmung gestört ist, werde es schwieriger, Geschwindigkeiten, Abstände und Entfernungen souverän einzuschätzen. Gepaart mit längeren Reaktionszeiten könne dies, besonders beim Linksabbiegen und in Kurven, das Unfallrisiko erhöhen, z.B. durch zu spätes Bremsen oder falsches Einschätzen der Entfernung von entgegenkommenden Fahrzeugen. Außerdem würden unter dem Einfluss von Cannabis die Augenbewegungen verzögert, so dass Dinge am Rande des Gesichtsfeldes weniger schnell gesehen werden. Dies könne in Kombination mit einer langsameren Reaktionszeit zu einem stark erhöhten Unfallrisiko bei unvorhergesehen Ereignissen führen, beispielsweise in einem Szenario, in dem ein Ball auf die Straße rollt.

Da die Blutkonzentration von THC sich nicht bei allen Menschen einheitlich verringert, rät Mußhoff vorsichtshalber zu einem langen Abstand zwischen Cannabiskonsum und dem Führen eines Fahrzeugs. Der Toxikologe schließt sich der Empfehlung des Automobilclubs ADAC an, der sich nach eigenen Fahrtests mit drei Personen, die nicht regelmäßig Cannabis konsumieren, dafür aussprach, mindestens 24 Stunden auf das Autofahren zu verzichten.

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