Anzeige
MIDO (Banner)
|

Cannabis im Straßenverkehr

Bild: Виталий Сова /stock.adobe

Eingeschränktes Fahrvermögen

Seit August vergangenen Jahres gilt ein neuer Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr. Die Auswirkungen dieses berauschenden Cannabiswirkstoffs und auch die Verweildauer im Blut hängen von mehreren Faktoren ab und können sich von Person zu Person unterscheiden. Umso wichtiger ist es, die im Straßenverkehr kritischen Punkte zu kennen und einschätzen zu können. Dazu gehören nicht zuletzt auch Veränderungen des Sehvermögens, die die Fahrtüchtigkeit einschränken können.

Mit der Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) wurde bereits zum 1. April 2024 der Konsum von Cannabis entkriminalisiert und nachfolgend wurde zum 22. August der Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr angehoben. THC ist die Substanz in Cannabis, die die berauschende Wirkung verursacht. Die Anhebung des Grenzwertes folgte der Empfehlung einer vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beauftragten Arbeitsgruppe mit Experten aus den Bereichen Medizin, Recht und Verkehr sowie der Polizei, die den Auftrag hatte, zu ermitteln, ab welcher Konzentration von THC im Blut das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr in der Regel nicht mehr gewährleistet ist. Der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ist bei der Teilnahme am Straßenverkehr gänzlich untersagt und in der Führerscheinprobezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein vollständiges Cannabisverbot.

THC-Grenzwert

Vor der Anhebung lag der Grenzwert bei 1 ng/ml THC im Blutserum, nun liegt er bei 3,5 ng/ml. Laut der BMDV-Expertengruppe handelt es sich bei dem neuen Grenzwert um einen Ansatz, der vom Risiko mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar ist. THC ist im Blutserum bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar und mit dem Vorschlag eines Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC solle erreicht werden, dass nur Personen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte und eine verkehrsgefährdende Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich ist.

Anzeige
Retinalyze (Banner)

Bedenken zu dem neuen Grenzwert äußerte Professor Dr. Frank Mußhoff, Geschäftsführer Forensisch Toxikologisches Centrum GmbH, auf der Vorabpressekonferenz zur Jahrestagung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG). Der Toxikologe, der regelmäßig für Gerichte Gutachten erstellt, schilderte die Auswirkungen von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit und erklärte, dass das Erreichen des Grenzwertes sich von Person zu Person unterscheiden kann. So könne ein gelegentlicher Konsument die Absenkung des Blutwerts auf 3,5 ng/ml THC bereits nach 6-8 Stunden erreichen, während ein regelmäßiger Konsument nach dieser Zeit einen höheren Wert aufweisen mag, da der Wirkstoff im Körper kumuliert. Gleichzeitig könne aber von dem Gelegenheitskonsumenten eine höhere Gefährdung im Straßenverkehr ausgehen, weil ihm die Gewöhnung und Erfahrung fehlt.

Verändertes Sehen und Reagieren

Generell führe THC vorrübergehend zu Einschränkungen der Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, längeren ­Reaktions- und Entscheidungszeiten, Störungen der Bewegungskoordination und Änderungen im Sehvermögen. So könne es zur Beeinträchtigung des Tiefensehens (räumliches Sehen) und stärkerer Blendempfindlichkeit kommen. Wenn die Tiefenwahrnehmung gestört ist, werde es schwieriger, Geschwindigkeiten, Abstände und Entfernungen souverän einzuschätzen. Gepaart mit längeren Reaktionszeiten könne dies, besonders beim Linksabbiegen und in Kurven, das Unfallrisiko erhöhen, z.B. durch zu spätes Bremsen oder falsches Einschätzen der Entfernung von entgegenkommenden Fahrzeugen. Außerdem würden unter dem Einfluss von Cannabis die Augenbewegungen verzögert, so dass Dinge am Rande des Gesichtsfeldes weniger schnell gesehen werden. Dies könne in Kombination mit einer langsameren Reaktionszeit zu einem stark erhöhten Unfallrisiko bei unvorhergesehen Ereignissen führen, beispielsweise in einem Szenario, in dem ein Ball auf die Straße rollt.

Da die Blutkonzentration von THC sich nicht bei allen Menschen einheitlich verringert, rät Mußhoff vorsichtshalber zu einem langen Abstand zwischen Cannabiskonsum und dem Führen eines Fahrzeugs. Der Toxikologe schließt sich der Empfehlung des Automobilclubs ADAC an, der sich nach eigenen Fahrtests mit drei Personen, die nicht regelmäßig Cannabis konsumieren, dafür aussprach, mindestens 24 Stunden auf das Autofahren zu verzichten.

Ähnliche Beiträge

  • Die nachhaltige(re) DAO

    Bei einem Mitarbeiter-Workshop der DAO kam die Frage auf: Wofür wollen wir als Unternehmen stehen? Durch die Bank wurde von den Mitarbeitern das Thema Nachhaltigkeit genannt, verbunden mit dem Wunsch, eine eigene lokale Produktion und kurze Transportwege zu haben. Gesagt, getan.

  • Menicon: Neue Fortbildungen rund um die Kontaktlinse

    „Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück“, fand der chinesische Philosoph Laozi (6. Jahrhundert v. Chr.) und denkt auch Menicon. Sein neues Fortbildungsprogramm für 2023 präsentiert der Kontaktlinsenhersteller ab jetzt auf einer neugestalteten Website.

  • Rottler: 58 junge Auszubildende starten durch

    Am 1. August begann bei Rottler für 58 Auszubildende mit dem alljährlichen Kennenlerntag eine spannende Reise in die Berufsfelder Augenoptik, Hörakustik, Einzelhandel und Verwaltung. Der Tag startete mit einem Besuch des neuen Ausbildungszentrums in Neheim.

  • OCCSEE 2025: Anmeldung zur Optometrie-Konferenz gestartet

    Die Anmeldung zur 6. Optometrie-Konferenz von Mittel- und Südosteuropa, OCCSEE 2025, wurde jetzt eröffnet. Die international ausgerichtete und in englischer Sprache abgehaltene Konferenz wird vom 25. bis 27. April 2025 in Opatija, Kroatien stattfinden.

  • KI, KI, KI … und sonst so?

    Kein Thema dominiert die Prognosen in Bezug auf unsere Arbeitswelt wie die Künstliche Intelligenz. Aber welche weiteren Entwicklungen in der Augenoptik sollten wir im Blick behalten? Wir haben wichtige Köpfe aus der Branche dazu befragt, was sie über die Zukunft der Augenoptik denken. Zu den Ergebnissen der Umfrage.

  • Ladenumbau mit wohnlichem Ambiente

    Nach einer umfassenden Fassaden- und Schaufenstersanierung wünschte sich der Augenoptiker „Die Brille VS“ ein ebenso neues und anziehendes Flair für den Innenraum des Geschäfts. Die kurze Umbauzeit mit möglichst baldiger Wiedereröffnung war eine große Herausforderung. Lesen Sie hier den Beitrag.