|

ZVA: „PQ-Anforderungen an Betriebe deutlich verringert“

Blick durch Brille simuliert Sehtest beim Augenoptiker
Bild: David Travis/Unsplash

GKV sorgt für Entlastung bei der Präqualifizierung

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) begrüßt in einer Pressemitteilung die „deutliche Verringerung der allgemeinen Anforderungen an Betriebe für die Präqualifizierung (PQ)“. Von Entbürokratisierung und Entlastung durch den GKV-Spitzenverband ist die Rede.

Der GKV-Spitzenverband schreibt die PQ-Kriterien zum 17. Mal fort; nach Beschlussfassung am 26. Februar wird die Fortschreibung am 15. Mai in Kraft treten. Unter dem Stichwort „Entbürokratisierung“ sollen laut GKV-Spitzenverband aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung verschiedene Nachweise der Erfüllung allgemeiner und organisatorischer Eignungsanforderungen wegfallen.

Änderungen bedeuten tatsächlich eine Entlastung der Betriebe bei der Beantragung einer Präqualifizierung oder Folge-Präqualifizierung. ZVA-Präsident Christian Müller zeigt sich zufrieden mit der Verschlankung des Kriterienkatalogs: „Ein Anfang ist gemacht. Endlich kommt der GKV-Spitzenverband unserer langjährigen Forderung nach und entrümpelt das Präqualifizierungsverfahren in Hinblick auf sinnlose Anforderungen!“ Allerdings müsse man nun den Weg der Entbürokratisierung konsequent weitergehen. So könnten die Betriebe weiter entlastet werden, ohne dass es dabei zu Abstrichen bei der Qualität der Versorgung der gesetzlich Versicherten mit Brillen und Kontaktlinsen käme.

Entlastung für Betriebe – aber auch DAkkS gefordert

„Die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) angeordneten, anlasslosen Überwachungen der Betriebe, die alle zwanzig Monate zu erfolgen haben, müssen umgehend gestrichen werden. Hier ist notfalls der Gesetzgeber in der Pflicht“, so Christian Müller.

Andernfalls drohe die Präqualifizierung – ein an und für sich gut gedachtes Instrument der Qualitätssicherung – zu einer Bedrohung für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung zu werden, da zuletzt immer mehr Betriebe gerade im ländlichen Bereich auf eine Lieferberechtigung zu Lasten der Krankenkassen verzichten.

Zu folgenden Stichworten entfallen die bisherigen Anforderungen:

  • „Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO“
  • „Insolvenzfreiheit“
  • „Zahlung der Steuern und Versicherungsbeiträge“
  • „Beachtung des Datenschutzes“
  • „Die Voraussetzungen nach § 128 SGB V werden eingehalten“
  • „Sicherstellung der zeitnahen Verfügbarkeit von Produkten und ggf. Zubehör sowie Ersatzteilen“
  • „Sicherstellung der sachgerechten Durchführung von Instandhaltung und Reparaturen“
  • „Für wieder einsetzbare Produkte Sicherstellung, dass bei der Aufbereitung von wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln die medizinprodukterechtlichen Anforderungen (…) beachtet werden“
  • Möglichkeit der Videodokumentation für den Nachweis der räumlichen Vorgaben

Weitere positive Änderungen seien Präzisierungen hinsichtlich der Anwesenheitspflicht der fachlichen Leitung bzw. der Regelung zum Entfall des Nachweises der fachlichen Qualifikation bei Vorlage des Handwerksrolleneintrags. In diesem Zusammenhang wird die höchstrichterliche Rechtsprechung vollzogen, wonach das Berufsrecht Vorrang vor dem Sozialrecht hat.

Quelle: ZVA

Ähnliche Beiträge

  • Save the Date: Sicht.Kontakte 2024 in Essen

    IVBS, VDCO und ZVA laden zur Sicht.Kontakte 2024 vom 27. bis 29. September in Essen ein. Das Publikum erwartet ein vielfältiges Vortragsprogramm mit über 30 Fachvorträgen und 21 Workshops von rund 50 Referenten.

  • ZVA: Bester Nachwuchs-Augenoptiker 2023 gesucht

    Am 11. November ist es wieder so weit: In Hankensbüttel (Niedersachsen) treten die diesjährigen besten Nachwuchs-Augenoptiker im Bundeswettbewerb gegeneinander an und es wird der Bundessieger 2023 gekürt.

  • Brillen-Mosqua: Team-Coaching zu Resilienz

    „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind uns extrem wichtig, und wir wollen, dass es ihnen gut geht“, sagt Markus Stammberger, Inhaber des Ludwigsburger Augenoptikers Brillen-Mosqua. Gemeinsam mit seinem Team erlebte er am Bodensee ein intensives Training zum Thema Resilienz.

  • Opti 2025: Blick nach vorne

    Die diesjährige Opti konnte sich trotz zeitlicher Nähe zur italienischen Fachmesse Mido sehr gut behaupten. Das galt auch für die Halle C4, in der die Kontaktlinsenanbieter ihre Innovationen vorstellten. Wir zeigen Ihnen, was Sie nicht verpassen sollten.

  • Arbeitsmarkt im November 2021

    Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im November dieses Jahres 389 augenoptische Fachkräfte als arbeitslos und 791 als arbeitsuchend gemeldet.

  • ZVA: Léon Hauck Preis 2022 verliehen

    Im Rahmen der ZVA-Obermeistertagung am 8. Oktober 2022 in Osnabrück wurde wieder der Léon-Hauck-Preis verliehen. Preisträger sind in diesem Jahr Jürgen Matthies und Jürgen Meyer, die erst kürzlich aus ihrem Ehrenamt in der Augenoptik ausgeschieden sind.