AKA: Beitragssenkung beschlossen
Gute Nachrichten für Mitgliedsunternehmen der AKA
Die Mitgliederversammlung der AKA hat in ihrer Sitzung am 17. Juni 2021 den Beschluss gefasst, sowohl im Bereich der Umlage U1, Aufwendungen für Krankheit, als auch der Umlage U2, Aufwendungen für Schwangerschaft und Mutterschaft, die Umlagesätze deutlich zu senken.
Vorstand und Aufsichtsrat der AKA hatten Mitte des Jahres 2020 bereits zugesagt, kurzfristig Beitragssenkungen vorzunehmen, sobald die Situation es zulässt. Dies ist jetzt geschehen. Zwar waren auch für die AKA die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich spürbar – Kurzarbeit und stark gestiegene Beschäftigungsverbote waren dabei die wesentlichen Faktoren – aber dank der starken und leistungsfähigen Gemeinschaft der Mitgliedsbetriebe ist es der AKA gelungen, diese Krise zu bewältigen.
Sowohl in der Umlage U1 als auch in der Umlage U2 werden die Beiträge ab dem 1. Juli 2021 um 0,2 Prozentpunkte abgesenkt.
Ab dem 1. Juli 2021 gelten dann folgende Umlagesätze:
U1 bei Krankheit 1,55 % bei 50 % Erstattung
U1 bei Krankheit 2,40 % bei 70 % Erstattung
U1 bei Krankheit 2,64 % bei 80 % Erstattung
U2 bei Mutterschutz 1,00 % bei 100 % Erstattung
Zur Umsetzung muss Folgendes beachtet werden:
Die Meldung der Umlagebeiträge erhält die AKA auf elektronischem Wege. Die ITSG GmbH (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) wurde informiert, sodass die neuen Beitragssätze dort bereits hinterlegt sind. Mitglieder sollten zeitnah ihr Lohnbüro bzw. ihren Steuerberater informieren.
Alle Informationen zu den Leistungen der AKA finden Interessierte auf: http://www.aka-dortmund.de