Auskunftspflichten bleiben umstritten
Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden die Auskunftsrechte des GKV-Spitzenverbandes bei der Festbetragskalkulation für Hilfsmittel deutlich erweitert. Hersteller, Leistungserbringer und ihre Verbände müssen künftig umfangreichere Informationen zu Preisen, Umsätzen und Kostenstrukturen bereitstellen. Der ZVA bewertet die Regelung kritisch und sieht offene Fragen beim Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie bei der rechtlichen Zulässigkeit der Vorgaben.


