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Brailleschrift: Immaterielles Kulturerbe der Menschheit

Bild: africaimages/envato

Symbol für gelebte Inklusion

Was haben Yoga, der Tango und die Mittelmeerküche gemeinsam? Diese kulturellen Ausdrucksformen wurden von der UNESCO, der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation, zum weltweiten Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt. Nun soll auch die Brailleschrift in diese Liste aufgenommen werden. Das haben Deutschland und Frankreich gemeinsam auf Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) und französischer Blindenorganisationen beantragt. Ende 2027 wird die UNESCO über die Nominierung entscheiden.

Als Spitzenverband der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Deutschland hat der DBSV die Erarbeitung der Nominierung mitgestaltet – für Präsident Hans-Werner Lange eine Herzensangelegenheit: „Von blinden Menschen selbst erfunden und weiterentwickelt, ist Braille zu einer Kulturform geworden, die Kommunikation und damit Teilhabe und Autonomie schafft. Braille verbindet aber auch und ist für unsere Community zu einem Teil unserer Identität geworden. Und genau das macht für mich Immaterielles Kulturerbe aus.“

Der selbst blinde Louis Braille entwickelte im Alter von 16 Jahren in Paris die heute nach ihm benannte Schrift, die mit ihren sechs Punkten optimal auf den Tastsinn der Fingerspitzen abgestimmt ist. Es dauerte Jahrzehnte, bis die Brailleschrift auch von Lehrkräften anerkannt wurde. Heute wird sie weltweit für verschiedenste Sprachen, Musik, Mathematik und vieles mehr genutzt und hat sich auch ans digitale Zeitalter angepasst. Mit elektronischen Braille-Displays lesen blinde Menschen heute E-Books, Mails und Dokumente.

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„Braille ist ein Symbol für gelebte Inklusion“, betont Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO‑Kommission. „Als tastbare Form des Lesens und Schreibens ermöglicht sie blinden und sehbehinderten Menschen auf der ganzen Welt den eigenständigen Zugang zu Bildung, Information, Kultur und Beruf und stärkt damit ihre Teilhabe in allen Lebensbereichen. Die gemeinsame Nominierung Frankreichs und Deutschlands würdigt diesen hohen internationalen Wert. Ich freue mich sehr darüber und wünsche der Nominierung viel Erfolg!“

Bereits 2020 wurde die „Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in Deutschland“ auf Initiative des DBSV in das nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Ende 2027 wird die UNESCO entscheiden, ob „Braille: Lesen und Schreiben durch Tasten“ in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen wird und die Brailleschrift so weltweit als Kulturgut Anerkennung erfährt.

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