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Hornhautendothelbeschläge

Spaltlampeninspektion OS, 10-fache Vergrößerung bei Blick geradeaus. Bild: Katharina Keller

Fotopräsentation nach dem SOAPE-Prinzip

Das sogenannte SOAPE-Prinzip ist ein in der Medizin häufig genutztes Schema zur Beschreibung von Pathologien und deren Behandlungsstrategien. Es ist auf den amerikanischen Mediziner Lawrence Weed zurückzuführen und ermöglicht eine strukturierte Analyse und Dokumentation von Auffälligkeiten, die sich auch für augenoptische und optometrische Fälle eignet. Unter dem Buchstaben „S“ (subjective findings) werden zunächst die subjektiven Auffälligkeiten zusammengefasst, die der/die Betroffene in der Anamnese beschreibt. Hinter „O“ (objective findings) verbergen sich die objektiven Auffälligkeiten. Dies führt zu einer Beurteilung und Einschätzung der vorliegenden Auffälligkeiten unter „A“ (assessment). Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse kann nun unter „P“ (plan) ein Plan zur Versorgung aufgestellt werden. Der zusätzliche Buchstabe „E“ (education) erinnert an die Aufklärung der Betroffenen, um eine bestmögliche Mitwirkung zu erreichen.

Subjektiver Befund

Ein 41 Jahre alter Kunde (männlich, Brillenträger) möchte zusätzlich zur bisherigen Brillenkorrektion Kontaktlinsen zum Fußballspielen tragen. In der Anamnese gibt er keinerlei Auffälligkeiten oder Beschwerden an. Das Sehen mit der bisherigen Brille sei subjektiv in der Ferne sehr gut. Zum Lesen kleiner Schriften setzt der Kunde die Brille ab. Durch seine berufliche Tätigkeit als Informatiker verbringt er bis zu acht Stunden täglich mit PC-Arbeit. Am Abend hat er gelegentlich trockene und leicht gereizte Augen. Der letzte Augenarztbesuch liegt ca. 12 Jahre zurück und war befundlos. Allgemeinerkrankungen sind nicht bekannt und es erfolgt keine regelmäßige Medikamenteneinnahme. Die Familienanamnese ergibt, dass der Großvater väterlicherseits seit ca. zehn Jahren ein Glaukom hat.

Objektiver Befund

Die Spaltlampeninspektion (Modell Huvitz HS-7500) des rechten und linken Auges inklusive Lider und Lidkanten zeigt bei diffuser Beleuchtung zunächst keine Auffälligkeiten. Bei der Betrachtung der Hornhaut im optischen Spalt (s. Abbildung) lassen sich auf beiden Augen in gleichem Ausmaß Anhäufungen bräunlicher Punkte beobachten, die sich in Form eines Streifens vor dem äußeren Drittel der Pupille von 12 Uhr nach 6 Uhr ziehen. Nach genauer Betrachtung können die Punkte auf der Rückfläche der Hornhaut lokalisiert werden. Die anderen Hornhautschichten erscheinen reizfrei. Eine Tränenfilmanalyse ergibt keine Anzeichen für einen Mangel an wässriger Komponente (Tränenmeniskushöhe = 0,2 mm). Auch die Tränenfilmzusammensetzung und -stabilität zeigen keine Auffälligkeiten. Die subjektive Refraktion ergibt mit folgenden Werten keine Änderung zur bisherigen Korrektion: 

R: sph -2,00 dpt cyl -0,75 dpt A 5°; 

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L: sph -2,50 dpt cyl -0,50 dpt A 160°.

Assessment

Nach einer ausführlichen Anamnese, der Spaltlampeninspektion und der Refraktion besteht der Verdacht auf das Vorliegen von Hornhautendothelbeschlägen. Diese Auffälligkeit entsteht durch Ablösungen vom Irispigmentepithel und deren Anlagerung im Bereich des vorderen Augenabschnitts. Häufig sind beide Augen gleichermaßen betroffen. Neben den vorgestellten Ablagerungen am Hornhautendothel können auch radiäre Retroilluminationseffekte der Iris und eine erhöhte Pigmentierung des Trabekelmaschenwerks beobachtet werden. Weitet sich ein Pigmentdispersionssyndrom zum Pigmentdispersionglaukom aus, erhöht sich durch die Zusetzung des Trabekelmaschenwerks der Augeninnendruck, da der Abfluss des Kammerwassers beeinträchtigt ist. Dies kann zu Schäden am Sehnerv mit Einschränkung des Gesichtsfeldes führen. Es entsteht ein sekundäres Offenwinkelglaukom. Als Differentialdiagnosen sollten Uveitis anterior und intraokulare Tumore ausgeschlossen werden. Im vorliegenden Fall wird zunächst ein ausführliches Glaukom-Screening durchgeführt. Der Augeninnendruck (R: 12 mmHg, L: 13 mmHg unkorrigiert) und die durchschnittliche Größe der Kammerwinkel (R: 35°, L: 32°) liegen im Normbereich. Retroilluminationseffekte der Iris liegen nicht vor. Auch eine Fundusbetrachtung zeigt keine Auffälligkeiten und die Gesichtsfeldmessung mit dem FDT-Perimeter gibt keine Anzeichen für das Vorliegen von glaukomatösen Schäden. 

Plan

Zum Ausschluss der Differentialdiagnosen und zur Beurteilung des Kammerwinkels mittels Gonioskopie erfolgt zunächst eine augenärztliche Abklärung. Diese bestätigt die Befundlosigkeit beider Augen. Ein jährliches Glaukom-Screening wird empfohlen. Die vorliegende Auffälligkeit stellt keine Kontraindikation für das Tragen von Kontaktlinsen dar. Daher erfolgt die Versorgung des Kunden mit weichen Tageskontaktlinsen, die sich ideal für gelegentliches Tragen zum Sport eignen. Des Weiteren wird er auf regelmäßige Pausen und vollständige bewusste Lidschläge bei der PC-Arbeit hingewiesen. Für Momente mit besonders starkem Trockenheitsgefühl bekommt er nachbenetzende Augentropfen zur Befeuchtung der Augenoberfläche.

Education

Der Kunde wird über die vorliegende Auffälligkeit, ihre Ursachen und seine erbliche Vorbelastung für Glaukom aufgeklärt. Dabei wird besonders auf die Notwendigkeit von regelmäßigen Screening-Untersuchungen eingegangen. Des Weiteren erfolgt eine Aufklärung zum Thema Trockenes Auge und PC-Arbeit. Die korrekte Applikation von Augentropfen und auch das Kontaktlinsenhandling werden mit dem Kunden geübt.

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