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SWAV: Mehr Geld für Augenoptik-Azubis im Südwesten

Junge Menschen mit Freude bei der Arbeit am Laptop
Grund zur Freude für Augenoptik-Auszubildende im Südwesten: Zum 1. August 2024 steigt die Ausbildungsvergütung ab dem 1. Lehrjahr. Bild: Brooke Cagle/Unsplash

Ab August 2024

Auf der Tagesordnung der Delegiertenversammlung des Südwestdeutschen Augenoptiker- und Optometristen-Verbandes (SWAV) Anfang Oktober stand das Thema „Ausbildungsvergütung im Südwesten ab 1. August 2024“. Nach intensiver Diskussion wurden folgende Vergütungen im Rahmen der Sitzung im Aus- und Weiterbildungszentrum Karlsruhe für alle Ausbildungsverhältnisse in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen beschlossen:

1. Lehrjahr: 800,00 €

2. Lehrjahr: 950,00 €

3. Lehrjahr: 1.100,00 €

Keine Änderungen gibt es bei der Wochenarbeitszeit und der Urlaubsregelung. Der Südwestdeutsche Augenoptiker- und Optometristen-Verband empfiehlt weiterhin, eine 40-Stunden-Woche zu vereinbaren und den Jahresurlaub auf 27 Werktage festzusetzen.

Ansteigende Mindestausbildungsvergütung als Hintergrund

Zuletzt wurden die Vergütungen zum Ausbildungsbeginn 2022/2023 erhöht. Die seitdem geltenden Beträge (750,00 €/850,00 €/950,00 €) wurden nun – auch wegen der Mindestausbildungsvergütung – erneut einer Prüfung unterzogen.

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Der grundlegende Gedanke, der zur Erhöhung führte, war die seit April 2019 gesetzlich vorgeschriebene, stetig ansteigende Mindestausbildungsvergütung. Im aktuell laufenden Jahr liegt die Mindestausbildungsvergütung bei 620,00 € im ersten, 731,60 € im zweiten und 837,00 € im dritten Lehrjahr, für das kommende Ausbildungsjahr wurde die Mindestausbildungsvergütung vor wenigen Tagen veröffentlicht: 649,00 € im ersten, 766,00 € im zweiten und 876,00 € im dritten Lehrjahr. Die durchschnittliche Erhöhung liegt somit seit der Einführung zwischen 33,50 € und 45,19 €, je nach Lehrjahr.

Um im Gebiet des SWAV nunmehr für die kommenden Jahre Sicherheit zu haben und die Ausbildung in der Augenoptik darüber hinaus auch finanziell attraktiver zu gestalten, entschieden sich die Delegierten des SWAV bereits vor der Veröffentlichung der neuen Mindestausbildungsvergütungen für eine Erhöhung.

Attraktivität der Ausbildung im Handwerk stärken

„Wir alle kennen die Ansichten der Generation Z, also der Generation unserer jetzigen Auszubildenden“, erläutert Matthias Müller, Vorsitzender des SWAV die weiteren Beweggründe, „und ihnen sind eine gute Work-Life-Balance, ein sicherer Arbeitsplatz und natürlich eine angemessene Vergütung wichtig. Mit einer sehr guten Zukunftsperspektive bietet die Augenoptik bereits einen sicheren Arbeitsplatz. Mit dem Blick auf die branchenüblichen Öffnungszeiten haben junge Menschen jedoch weniger das Gefühl einer ausgeglichenen Work-Life-Balance. Daher erhöhen wir mit der Anpassung der Ausbildungsvergütung das Attraktivitätsniveau der Ausbildung zum Augenoptiker.“

Auch Peter Kupczyk, Geschäftsführer des SWAV, ist sich sicher: „Mit der Erhöhung sammeln wir Pluspunkte, wenn die jungen Menschen vor der Berufswahl stehen. Eine vierstellige Vergütung im dritten Lehrjahr können nur wenige Handwerksberufe bieten. Und ab 2024 gehören wir Augenoptiker im Südwesten dazu.“

Quelle: SWAV

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