ZVA: Augenoptiker erhalten Sehtestbefugnis für Lkw- und Busfahrer
Verordnungsänderung durch Bundesrat schafft neue Möglichkeiten für Betriebe
Der ZVA begrüßt die Entscheidung des Bundesrats, Augenoptikbetriebe in die Sehüberprüfung für Berufskraftfahrer einzubeziehen. Mit der verabschiedeten Verordnungsänderung können Betriebe künftig unter bestimmten Voraussetzungen Bescheinigungen über die Untersuchung des Sehvermögens für verschiedene Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisklassen ausstellen.
Der Bundesrat hat am 10. Juli der „Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ zugestimmt. Damit werden Augenoptikbetriebe künftig in den Kreis der berechtigten Stellen aufgenommen, die Sehprüfungen für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E durchführen und bescheinigen können.
Grundlage ist eine Änderung von § 12 Absatz 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voraussetzung bleibt, dass die Betriebe über die erforderlichen Fachkräfte, Geräte und betrieblichen Strukturen verfügen.
Mehr Kapazitäten für vorgeschriebene Sehprüfungen
Der ZVA hatte sich im Gesetzgebungsverfahren für die Einbeziehung von Augenoptikbetrieben eingesetzt. Verbandspräsident Kai Jaeger erklärt: „Die neue Fahrerlaubnis-Verordnung ist ein starkes Signal für die Augenoptik. Durch sie werden Augenoptiker in ihrer Rolle als qualifizierte Gesundheitsdienstleister in einem für Mobilität und Verkehrssicherheit systemrelevanten Bereich gesetzlich eingesetzt. Mit der Ausweitung der Sehtestbefugnis wird anerkannt, dass Augenoptikbetriebe über die fachliche Kompetenz und die Strukturen verfügen können, um diese Sehüberprüfungen zuverlässig, wohnortnah und qualitätsgesichert durchzuführen.“
Nach Angaben des ZVA könnten durch entsprechend ausgestattete Augenoptikbetriebe zusätzlich 1.500 bis 2.000 Sehteststellen für Berufskraftfahrer entstehen. Dadurch würde sich der Zugang zu den vorgeschriebenen Untersuchungen vereinfachen.
Umsetzung noch offen
Der Nationale Normenkontrollrat geht davon aus, dass jährlich rund 125.000 Personen die neue Möglichkeit nutzen würden. Zudem werden finanzielle Entlastungen erwartet. Noch offen ist, unter welchen konkreten Voraussetzungen die Untersuchungen angeboten werden können und ab wann die neue Regelung in der Praxis umgesetzt wird.
