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ZVA: Positionspapier zur Sehhilfenversorgung veröffentlicht

Fotomontage zum Thema ZVA-Positionspapier zur Sehhilfenversorgung in Deutschland veröffentlicht
In seinem Positionspapier fordert der ZVA den Gesetzgeber auf, am bisherigen zweistufigen System zur Ermittlung der Vergütungen für Hilfsmittel festzuhalten. Bild: ZVA/Fotomontage

Nach öffentlicher Kritik an der Hilfsmittelversorgung

Im Laufe des Jahres ist laut ZVA mit einem Gesetzgebungsverfahren zur Hilfsmittelversorgung zu rechnen, da mehrere staatliche Institutionen Kritik an der Versorgung der gesetzlich Versicherten mit Hilfsmitteln und vor allem an den Krankenkassen geäußert haben. Deshalb hat der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen hierzu ein Positionspapier mit dem Titel „Kurs halten. Vereinfachen. Stärken.“ herausgegeben.

Verschiedene Institutionen wie der Bundesrechnungshof, das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundessozialgericht haben im vergangenen Jahr die Hilfsmittelversorgung kritisiert. Im Zentrum der Kritik standen nahezu ausnahmslos die Krankenkassen, die ihre vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben häufig nur ungenügend erfüllt hätten, so der ZVA. Zur Lösung der Defizite wird sowohl von Seiten der Kritiker als auch von Seiten der Krankenkassen der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Dabei geht es um die Finanzierung der Hilfsmittelversorgung, um eine stärkere Überwachung der Leistungserbringer und um das Zulassungsverfahren dieser, welches derzeit mit der Präqualifizierung geregelt ist.

„Kurs halten. Vereinfachen. Stärken.“

Der ZVA fordert in seinem Positionspapier den Gesetzgeber auf, am bisherigen zweistufigen System zur Ermittlung der Vergütungen für Hilfsmittel festzuhalten – in Form von Festbeträgen des GKV-Spitzenverbandes als Orientierung für die Vertragspreisverhandlungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Ausschreibungen für den Bereich der Hilfsmittelversorgung sollen auch weiterhin ausgeschlossen werden.

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In Bezug auf die Präqualifizierung ist der Gesetzgeber aufgefordert, das Verfahren so zu regeln, dass die Betriebe anlasslos lediglich vor Erteilung eines Präqualifizierungszertifikats begangen werden. Dabei sollte den Präqualifizierungsstellen die Möglichkeit eingeräumt werden – in Einverständnis mit den Betrieben – auch alternative Formen der Überwachung anzubieten wie etwa Live-Videobegehungen. Zur weitgehenden Entkoppelung der Sehhilfenversorgung von der ärztlichen Verordnung soll es eine eindeutige Klarstellung und Regelung geben. Dies betrifft auch die Versorgung mit vergrößernden Sehhilfen.

Das Positionspapier des ZVA sowie weitere Informationen zur Hilfsmittelversorgung stehen unter www.zva.de/hilfsmittelversorgung bereit.

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