Anzeige
MIDO (Banner)
|

10 Dinge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Bild: Getty Images/Unsplash

„Kurz notiert“ – aus dem aktuellen FOCUS 07/08_2024

Können Arbeitnehmer nach der Beschäftigung eine Abmahnung aus der Personalakte löschen lassen? Was müssen Chefs über die neue E-Rechnung wissen? Diese und weitere Themen erwarten Sie in „10 Dinge, die Sie wissen sollten“ mit juristischen Urteilen und Fachwissen rund um das Arbeitsverhältnis angereichert – kompakt und übersichtlich.

1. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte. (Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28.07.2023 – Aktenzeichen 9 Sa 73/21)

2. Arbeitnehmer haben nicht nur einen Anspruch auf Beschäftigung, wie er im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Wird der Arbeitnehmer nicht beschäftigt (Freistellung, Suspendierung), hat er unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.02.2024 – Aktenzeichen 8 AZR 359/22)

3. Für Schäden, die vom Arbeitnehmer bei leichtester Fahrlässigkeit (vergreifen, vertun) verursacht werden, haftet er nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit (Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei vermeidbaren Schäden) haftet der Mitarbeiter jedoch anteilig. (Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10.04.2024 – Aktenzeichen Sa 642/23)

4. Erkrankte Mitarbeiter müssen den Arbeitgeber über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren, aber keinen „gelben Schein“ vorlegen, da der Arbeitgeber die Bescheinigung digital abrufen kann. Die Papierform gilt aber weiterhin für privat Krankenversicherte und geringfügig Beschäftigte. Die Bescheinigungen für Kinderkrankengeld und die Reha-Bescheinigungen gibt es weiterhin in Papierform.

5. Bezieher von Elterngeld können unter Umständen auch bei einem anderen Unternehmen eine Teilzeitbeschäftigung annehmen, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt.

Anzeige
Retinalyze (Banner)

6. Kann ein Mitarbeiter nach dem Konsum von Cannabis seine vertraglich geschuldete Arbeit nicht ordnungsgemäß ausführen, kann er abgemahnt und im Wiederholungsfall entlassen werden. Dies gilt auch, wenn der Mitarbeiter seine Kollegen aufgrund des Drogenkonsums gefährdet.

7. Eine Zielvorgabe, die innerhalb des Geschäftsjahres so spät erfolgt, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann, ist so zu behandeln, als sei sie überhaupt nicht erfolgt. Hiervon ist auszugehen, wenn das Geschäftsjahr bereits zu mehr als drei Vierteln abgelaufen ist. (Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 06.02.2024 – Aktenzeichen 4 Sa 390/23)

8. Ab 2025 muss jeder Unternehmer E-Rechnungen empfangen und den entsprechenden Datensatz maschinell verarbeiten können. Im inländischen B2B-Bereich (Unternehmen untereinander) muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung ausgestellt werden.

9. Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitern einen „Urlaubszuschuss“ in Form der Erholungsbeihilfe gewähren, die dann mit 25% pauschal versteuert wird. Für den Arbeitnehmer können 156 € gezahlt werden, für Ehe- oder Lebenspartner 104 € und pro Kind 52 €. Der Mitarbeiter sollte dann Kopien der Reiseunterlagen aushändigen, die zu den Lohnunterlagen genommen werden.

10. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann auch beim Wechsel im Mitgliederbestand weiter als einheitlicher Rechtsträger agieren. (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 01.12.2004 – Aktenzeichen 5 AZR 598/03)

Der Überblick erschien zuerst in FOCUS 07/08_2024.

Ähnliche Beiträge

  • Binder Optik: „Nur Augen für Dich. Seit 1975.“

    1975 wurde die Binder Optik GmbH in Böblingen vom Unternehmerehepaar Dr. Helmut Baur und Gabriele Baur gegründet. Seit der Übernahme durch Dominic Baur wird das Unternehmen in zweiter Generation weitergeführt – und feiert unter dem Motto „Nur Augen für Dich. Seit 1975.“ in diesem Jahr 50-jähriges Firmenjubiläum.

  • AOV NRW: 235 neue Augenoptiker in Nordrhein-Westfalen

    Wer sich für eine Ausbildung im Augenoptikerhandwerk entscheidet, trifft eine Wahl für Praxis statt PowerPoint. 235 junge Menschen in Nordrhein-Westfalen haben das getan und diesen Sommer erfolgreich ihre Gesellenprüfung abgelegt.

  • Brillen-Profi: Neuzugang in der Geschäftsführung

    Die Führungsriege von Deutschlands größtem Serviceverbund für inhabergeführte Augenoptikfachgeschäfte Brillen-Profi erweitert sich. Ab sofort unterstützt Dr. Norbert Rehle die bisherige Doppelspitze mit Gerhard Langseder und Jörg Hochleitner im kaufmännisch-administrativen Bereich.

  • Rodenstock: Neue Marketing-Struktur für den Raum DACH

    Rodenstock hat den Bereich Marketing DACH zum 1. Dezember 2022 neu strukturiert. Unter der Leitung von Maike Textor in ihrer neuen Funktion als Director Marketing DACH werden alle relevanten Marketingkanäle für Deutschland, Österreich und die Schweiz gebündelt.