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ZVA: Reform der GKV-Sehhilfenversorgung gefordert

Eine Augenoptikerin führt mittels Phoropter einen Sehtest bei einer Kundin durch
Foto: ZVA/Peter Boettcher

Festzuschussmodell soll Transparenz und Effizienz fördern

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) hat im Rahmen seiner Vorstandssitzung in Osnabrück eine grundlegende Reform der Sehhilfenversorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angeregt. Der Verband spricht sich dafür aus, das bisherige Sachleistungsprinzip durch ein Festzuschusssystem zu ersetzen.

Hintergrund der Forderung ist die steigende finanzielle Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge, die insbesondere für die personalintensive Augenoptikbranche relevant ist. ZVA-Präsident Christian Müller betont, dass das aktuelle System nicht mehr zeitgemäß sei. Da Versicherte die Brillenfassung ohnehin selbst bezahlen, sei das Sachleistungsprinzip in der Praxis bereits überholt.

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Bedarfsgerechte Lösung für Versicherte und Augenoptikbetriebe gefragt

Der ZVA schlägt vor, gesetzlich Versicherten künftig eine Pauschale für die Anschaffung einer Sehhilfe zu gewähren. Dieses Modell soll die Leistungen der Krankenkassen für Versicherte transparenter machen, Eigenverantwortung stärken und den Wettbewerb unter Krankenkassen sowie Augenoptikbetrieben fördern. Zudem könne der Verwaltungsaufwand reduziert werden.

Laut Müller könnten Krankenkassen die Höhe der Pauschale selbst festlegen. Augenoptikbetriebe müssten dann entscheiden, ob sie eine Brille ohne private Zuzahlung anbieten können. Versicherte hätten die Möglichkeit, den für sie passenden Anbieter auszuwählen.

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