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SWAV: Neue Ausbildungsvergütungen ab August 2026

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Der SWAV beschließt neue Ausbildungsvergütungen ab August 2026 und bleibt über dem gesetzlichen Mindestniveau. Bild: Jakub Zerdzicki/Unsplash

Angepasste Beträge und Fokus auf Nachwuchsgewinnung

Die Delegiertenversammlung des Südwestdeutschen Augenoptiker- und Optometristenverbandes (SWAV) hat neue Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung beschlossen. Die Anpassungen gelten ab August 2026 für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Hessen.

Die empfohlenen monatlichen Vergütungen betragen:

  • 1. Lehrjahr: 900 €
  • 2. Lehrjahr: 1.000 €
  • 3. Lehrjahr: 1.150 €

Die Wochenarbeitszeit bleibt bei 40 Stunden, der Jahresurlaub bei 27 Werktagen. Die letzte Anpassung erfolgte 2024. Gründe für die Erhöhung sind steigende Lebenshaltungskosten und die gesetzliche Anhebung der Mindestausbildungsvergütung.

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Warum die Anpassung wichtig ist

Mit den neuen Empfehlungen liegt die Branche weiterhin über dem gesetzlichen Mindestniveau (2026: 724 € im ersten, 854 € im zweiten und 977 € Euro im dritten Lehrjahr). Der Verband will damit die Attraktivität des Berufs steigern und Betrieben Planungssicherheit geben.

Mit den neuen SWAV-Empfehlungen positioniere sich die Branche im Südwesten weiterhin über dem gesetzlichen Mindestniveau und stärke so ihre Attraktivität im Wettbewerb um Auszubildende, so der SWAV. Geschäftsführer Peter Kupczyk erklärte zu den Empfehlungen, die auf der Versammlung am 20. September 2025 in Karlsruhe getroffen wurden: „In Zeiten des Fachkräftemangels müssen wir zeigen, dass sich Ausbildung lohnt. Eine faire Vergütung ist nicht alles, aber sie ist ein entscheidender Faktor. Wer in die Augenoptik geht, entscheidet sich für einen Beruf mit Zukunft, Verantwortung und Nähe zum Menschen – und das soll sich auch finanziell widerspiegeln.“ 

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