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Stadt Münster will gegen unachtsam abgestellte E-Roller vorgehen

Unachtsam abgestellter E-Roller in Stadt als Unfallrisiko
Münster will stärker gegen E-Roller vorgehen, die Stolperfallen für Blinde und Sehbehinderte sein können. Bild: DBSV/Ziebe

Nach Klage des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) begrüßen die Ankündigung der Stadtverwaltung Münster, zukünftig energisch gegen rücksichtslos abgestellte E-Roller vorzugehen. „Wir haben aus der Presse erfahren, dass die Stadt weitere Regulierungen treffen möchte, um etwas Wirksames gegen diese gefährlichen Stolperfallen zu tun. Die angekündigten Maßnahmen wären aus unserer Sicht ein großer Schritt in die richtige Richtung und eine gute Basis für konkrete Verhandlungen“, sagte der BSVW-Ehrenvorsitzende Klaus Hahn. In einer Pressemitteilung hatte die Stadt unter anderem angekündigt, Parkverbotszonen massiv auszuweiten, eindeutige Parkflächen vorzugeben und Regelverstöße automatisiert zu ermitteln.

Hintergrund:
Der BSVW hat mit Unterstützung des DBSV die Stadt Münster verklagt. In dem Verbandsklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster geht es um stationslos vermietete E-Roller, die das Straßenbild vieler Städte prägen. Wenn sie – wie derzeit in Münster – an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können („Free-Floating-Modell“), führt das zu einer Unfallgefahr insbesondere auch für blinde und sehbehinderte Menschen. Folgerichtig kam es auch schon zu zahlreichen Unfällen mit teils schweren Verletzungen bei den Opfern. Auch FOCUS hatte darüber bereits berichtet.

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Quelle: DBSV

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