DBSV: 25 Jahre Sehbehindertentag
Bundesweiter Aktionstag feiert bald rundes Jubiläum
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) nahm im Jahr 1998 sehbehinderte Menschen in seine Satzung und in seinen Namen auf. Im gleichen Jahr rief er gemeinsam mit drei korporativen Mitgliedern erstmals dazu auf, an „Sehbehindertenaktionstagen“ teilzunehmen. Sie fanden am 5. und 6. Juni in Bonn statt. So entstand der bundesweite Sehbehindertentag, der seitdem auf die Bedürfnisse und Probleme sehbehinderter Menschen, aber auch auf ihre Leistungen und Potenziale aufmerksam macht.
So abwechslungsreich wie die vielen Herausforderungen, die sehbehinderte Menschen täglich zu bewältigen haben, sind auch die Themen, denen sich der Sehbehindertentag in den vergangenen 25 Jahren gewidmet hat. „Der Sehbehindertentag hat in den ersten Jahren auch verbandsintern viel in Bewegung gebracht“, erinnert sich Bernd Peters vom Leitungsteam der Koordinationsstelle „Leben mit Sehbehinderung“ im DBSV. „Vielen blinden Mitgliedern war nicht klar, wie unterschiedlich Sehbehinderungen sich auswirken und wie individuell deshalb der Bedarf an Unterstützung ist.“
Viele Erfolge on- und offline
Inzwischen investieren der Verband und seine Landesvereine seit 13 Jahren systematisch in die Beraterausbildung und konnten auf dieser Basis mit Blickpunkt Auge ein qualitätsgesichertes bundesweites Beratungsangebot etablieren. Der Sehbehindertentag ist aus der Verbandsarbeit und auch aus vielen Redaktionskalendern nicht mehr wegzudenken. Mit aufmerksamkeitsstarken Aktionen hat er zu den Erfolgen beigetragen, die der DBSV zugunsten sehbehinderter Menschen erzielen konnte.
Dazu gehört die Norm DIN 32975 zur Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum, für die der Verband viele Jahre gekämpft hat. Sie regelt beispielsweise, wie Bedienelemente von Automaten und Aufzügen beschaffen sein müssen, um eine möglichst gute Wahrnehmbarkeit zu erreichen.
Ein weiterer Erfolg ist eine Regelung, die auf Forderung des DBSV im Jahr 2017 vom Bundestag beschlossen wurde. In Ergänzung der vorherigen Regelung gilt nun, dass bei Kurz- und Weitsichtigkeit Sehhilfen mit mehr als 6 Dioptrien im medizinisch notwendigen Umfang von der Kasse gezahlt werden, bei Hornhautverkrümmung reichen mehr als 4 Dioptrien.
Auch vom Internetangebot leserlich.info des DBSV profitieren viele sehbehinderte Menschen. Die Online-Plattform ist eine praxisnahe Arbeitshilfe für Profi-Gestalter und interessierte Laien und bietet unter anderem einen Schriftgrößenrechner und einen Kontrastrechner, mit denen konkrete Maße und Farbwerte für Druckprodukte und Webseiten errechnet werden können.
Quelle: DBSV