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DBSV: Keine Abschaffung der Nebenkostenregelung für Blindenhunde!

Älterer blinder Mann mit Blindenhund, der an der Straße steht
Sollte der Pauschalbetrag zur Blindenführhundversorgung entfallen, würde das für die betroffenen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen massive Nachteile bedeuten, mahnt der DBSV. Symbolbild: Halfpoint/Envato

Pauschalbetrag für die Blindenführhundversorgung soll entfallen

Blindenführhunde werden als anerkanntes Hilfsmittel für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen durch die Krankenkassen finanziert. Bislang ist auch der Umgang mit den Nebenkosten der Führhundhaltung, die vom Futter bis zur Gesundheitsvorsorge reichen, verbindlich im Hilfsmittelverzeichnis geregelt. Vorgesehen ist in Produktgruppe 07 für regelmäßig anfallende Kosten ein verbindlicher monatlicher Pauschalbetrag, der aktuell 218,00 € beträgt. Außerordentliche Kosten – beispielsweise für eine tierärztliche Behandlung – werden auf Antrag erstattet.

Der GKV-Spitzenverband plant nun, diese klare Regelung zu streichen und durch eine unverbindliche Empfehlung für die Krankenkassen zu ersetzen. „Dieses Vorhaben ist für uns weder nachvollziehbar noch akzeptabel“, sagt Christiane Möller, die in der Geschäftsführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) für das Thema Blindenführhunde zuständig ist. Die Abschaffung des verbindlich festgelegten Pauschalbetrages wäre für die Betroffenen mit massiven Nachteilen verbunden.

Flickenteppich und zusätzliche Kosten durch Assistenz bei Abrechnungen befürchtet

Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine öffentlich zugängliche und allseits akzeptierte Informationsquelle. Versicherte, aber auch Mitarbeitende von Krankenkassen können sich dort schnell, ohne größeren Aufwand, verlässlich und barrierefrei orientieren, was bei den Nebenkosten von Blindenführhunden zu beachten ist. „Ohne die Festlegung im Hilfsmittelverzeichnis droht Rechtsunsicherheit und ein Flickenteppich von Lösungen der verschiedenen Krankenkassen“, betont Christiane Möller. Gerade eine Einzelabrechnung der Nebenkosten müsste von den Betroffenen mit Assistenz bewältigt werden, die zusätzliche Kosten verursacht. Auf Seiten der Krankenkassen würde sie zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen, um Erstattungsanträge zu bearbeiten, Belege zu kontrollieren und über die Erstattungsfähigkeit zu entscheiden.

Der DBSV will deshalb in dieser Frage nicht lockerlassen, wie Christiane Möller betont: „Wir fordern, die transparente und praxisgerechte Regelung zu den Nebenkosten der Blindenführhundversorgung beizubehalten.“

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