| |

Spectaris: Potenziale von Telemonitoring besser nutzen

Laptop mit Grafiken
Spectaris fordert dazu auf, die Potenziale der Digitalisierung und des Telemonitorings zur Verbesserung der Versorgungsqualität besser zu nutzen. Bild: Ruthson Zimmerman/Unsplash

Ausweitung und Überführung in die Regelversorgung gefordert

Anlässlich der am heutigen Dienstag beginnenden Messe „DMEA – Connecting Digital Health“ veröffentlicht der Deutsche Industrieverband Spectaris sein neues Positionspapier zum Telemonitoring. „Das deutsche Gesundheitssystem muss die Potenziale der Digitalisierung, insbesondere des Telemonitorings, zur Sicherstellung und Verbesserung der Versorgungsqualität besser nutzen“, betont Sabine Mertsch, Mitglied des Medizintechnik-Vorstands bei Spectaris. „Um dies zu erreichen, müssen endlich telemonitorische Leistungen indikationsübergreifend durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden. Ansonsten fehlt der Anreiz bei den Leistungserbringern, dieses digitale Tool einzusetzen.“

Telemonitoring sei zudem ein wichtiger Baustein der im März durch das Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten Digitalisierungsstrategie und könne diese unterstützen,

  • indem ein gleichwertiger, flächendeckender, diskriminierungsfreier und bezahlbarer Zugang zur Gesundheits- und Pflegeversorgung für alle geschaffen wird,
  • indem Diagnostik, Behandlung, Versorgung und Pflege durch konsequente Datennutzung, digital optimierte Prozesse und durch den bedarfsgerechten Einsatz digitaler Anwendungen verbessert werden und
  • indem Arbeitsbedingungen für das medizinisch-pflegerische Personal erleichtert werden, da das Personal entlastet und somit die Attraktivität dieser Berufe erhöht wird.

Telemonitoring gesetzlich verankern

Um diese Potenziale voll auszuschöpfen, fordert Spectaris daher die Ausweitung des Telemonitorings auf weitere Indikationen und die Schaffung einer Position im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, der die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen darstellt. Um überhaupt den Versorgungsanspruch durch die gesetzliche Krankenversicherung zu schaffen, schlägt Spectaris vor, Telemonitoring im SGB V gesetzlich zu verankern und am Fast-Track-Verfahren für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu orientieren, welches durch das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) bereits erfolgreich implementiert wurde. „Bei telemonitorischen Leistungen handelt es sich um eigenständige Prozessinnovationen, deren Evidenz in zahlreichen Studien bereits belegt wurde. Somit braucht es keiner weiteren zeitverzögernden Evidenznachweise“, ergänzt Mertsch.

Anzeige
Essilor (Banner)

Einen konkreten Formulierungsvorschlag für eine gesetzliche Verankerung im SGB V hat Spectaris bereits erarbeitet und könnte kurzfristig vorgelegt werden. Mertsch weiter: „Das BMG muss rasch seinen Ankündigungen aus der Digitalisierungsstrategie Taten folgen lassen und konkrete Vorschläge unterbreiten, wie Telemonitoring vergütet werden soll. Nur wenn die Aufwände der Leistungserbringer für telemonitorische Leistungen auch vergütet werden, werden diese flächendeckend eingesetzt und damit die Gesundheitsversorgung für alle deutlich verbessert. Spectaris steht gerne zur Mitarbeit an Lösungsvorschlägen bereit.“ Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Spectaris

Ähnliche Beiträge

  • Arbeitsmarkt in der Augenoptik: Zahlen für März 2025

    Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im März 2025 in Deutschland 617 Augenoptiker als arbeitslos und 1.074 als arbeitsuchend gemeldet. Die Arbeitslosigkeit stieg damit um 9,4%, die Zahl der arbeitsuchenden Augenoptiker sank um 1,4%.

  • Wegweiser Myopie-Management in Deutschland

    Die medizinisch als Myopie bezeichnete Kurzsichtigkeit ist bei Kindern präsenter denn je: in Schulklassen, Familien und im augenoptischen Alltag. Es handelt sich hierbei nicht um einen „Trend“, sondern um eine globale Herausforderung, die konkrete Auswirkungen auf unseren Berufsalltag hat. Wie Augenoptiker diese Herausforderung bewältigen, erfahren Sie im Wegweiser Myopie-Management.

  • GfK: Konsumklima erholt sich leicht zu Jahresbeginn

    Das Konsumklima in Deutschland verbessert sich zu Jahresbeginn 2026 leicht. Höhere Einkommenserwartungen und eine steigende Anschaffungsneigung wirken laut den Experten von GfK/NiQ positiv, während die Sparneigung stabil bleibt.

  • GfK: Hohe Sparneigung drückt das Konsumklima

    Nach einer negativen Entwicklung im Vormonat geht die Verbraucherstimmung in Deutschland im September erneut leicht zurück. Die Konjunktur- und Einkommenserwartung sowie die Anschaffungsneigung verzeichnen zwar minimale Zuwächse. Ein deutlicher Anstieg der Sparneigung lässt das Konsumklima jedoch erneut sinken.

  • Fielmann: Umsatzplus im ersten Halbjahr 2024

    Nach vorläufigen Zahlen erwirtschaftete Fielmann im ersten Halbjahr 2024 einen Konzernumsatz von rund 1,1 Milliarden € und damit ein Plus von 12% gegenüber dem Vorjahr. Für das Gesamtjahr rechnet das Unternehmen mit einem Umsatzplus von 15% über Vorjahr.